der russischen Valuta folgte, mehrfach geändert werden mußte (so waren
im März 1915 100 M— 50, im September 1916 100 M — 56,50 Rubel).
Dagegen behielten die zur Beseitigung der Zahlungsmittelnot von der
Darlehnskasse Ost in Posen ausgegebenen Kassenscheine, die Oberostrubel,
 ihren vom Deutschen Reich garantierten Wert (1 R = 2 M).
Die Funktion eines Währungsinstitutes versah bis 1924 die durch Erlaß
 vom 13. Dezember 1916 in Warschau errichtete Polnische Landesdarlehnskasse.
 Sie gab Scheine aus, die auf polnische Mark
lauteten und im Werte der deutschen Mark gleich sein sollten. Das
Deutsche Reich übernahm die Garantie für die Einlösung der Scheine zu
ihrem Nennwert in deutsche Mark. Durch Verordnung vom 7. Dezember
1918 wurde die Darlehnskasse zur vorläufigen Staatsbank und einzigen
Notenemissionsstelle erklärt. Festumrissene Deckungsvorschriften gab es
nicht; das Bankstatut beschränkte sich darauf, die Anlagen aufzuzählen,
die als Grundlage für die Notendeckung galten. Darlehnsnehmer war
vor allem der Staat. Mit dem Anwachsen der Staatsschuld erfolgte die
ständig fortschreitende Entwertung der polnischen Mark, die (bis Januar
1928) weit unter den Kurs der deutschen Mark herabglitt. Am 1. Februar
1924 stellte die Polnische Darlehnskasse die Notenausgabe ein und trat
am 28. April 1924 in Liquidation.
Durch Dekret vom 20. Januar 1924 wurde die neue Geldeinheit, der
Zloty (offizielle Abkürzung: zl) eingeführt, der dem Schweizer Franken,
d. h. dem Gegenwert von */,, g Feingold, entsprach, und in 100 Einheiten,
Groschen (grosze), geteilt war. Die Relation zwischen der bisherigen polnischen
 Mark und dem Zloty war 1800 000 : 1.

b) Kapitalund Organisation.
Ministerpräsident Ladislas Grabski hatte durch energische Maßnahmen
 die Währungsreform durchgesetzt. Krönung seines Werkes sollte
die Gründung einer neuen Notenbank sein. Das ausschließliche Recht zur
Ausgabe von Noten wurde durch Dekret vom 20. Januar 1924 der neu zu
errichtenden Bank Polski übertragen, Ihre Verfassung ist durch das
Gesetz selbst und durch die Bankstatuten bestimmt.
Das Grundkapital wurde auf 100 Millionen zl, eingeteilt in 1 MillHon
 Namensaktien, festgesetzt. Der Staat, der sich mit 40° /o am Aktienkapital
 beteiligen wollte, begnügte sich, da das Kapital überzeichnet
wurde, mit 1°/,. Ende 1927 wurde das Kapital auf 150 Millionen zt er-N4

