höht; für die 50 Millionen neue Aktien zahlte der Staat aus der Stabilisierungsanleihe
 75 Millionen zl.
Als Gegenleistung für das Notenmonopol gewährt die Bank dem Staate
einen Kredit von 50 Millionen zl. Außerdem kann die Bank Schuldverschreibungen
 des Staates und der öffentlichen Korporationen mit einer
Fälligkeit bis zu 3 Monaten, sowie zu diesen Werten gehörige Zinsscheine,
diskontieren.

Vom Reingewinn sind 10%, dem Reservefonds zuzuführen, bis
dieser 20 °/, des Stammkapitals erreicht. Ist dies der Fall, so müssen 5 °/,
in die Reserven kommen, bis diese 50°/, des Kapitals erreicht haben, Dann
erhalten die Aktionäre eine Dividende bis zu 8°/,. Der Rest des Reingewinnes
 wird, vorausgesetzt, daß er 12 °/, des Aktienkapitals nicht übersteigt,
 gleichmäßig zwischen den Aktionären und dem Staat geteilt; darüber
 hinausgehender Gewinn fällt zu ?/, an den Staat, zu */, an die
Aktionäre.
Organe der Bank sind: die Generalversammlung der Aktionäre,
der Generalrat, das Direktorium und die Lokaldirektionen, denen als beratende
 Organe die lokalen Diskontkomitees beigegeben sind, die Revisionskommission
 und (seit der Stabilisierungsanleihe) der amerikanische
Finanzberater mit dem Sitz im Generalrat.
Während die Kompetenzen der Generalversammlung auf die
Entgegennahme des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung, sowie der
Gewinnverteilung entsprechend den durch das Gesetz aufgestellten Normen,
 und auf die Wahl von 12 Generalräten beschränkt sind, besitzt weitgehendere
 Rechte der Generalrat, der aus 15 Mitgliedern besteht, von
denen der Präsident, der Vizepräsident und der ausländische Finanzberater
 auf Vorschlag des Ministerrates vom Staatspräsidenten ernannt
werden. Der Generalrat gibt die allgemeinen Richtlinien für die Geschäftsführung,
 überwacht die Tätigkeit der ausführenden Organe und
entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht zur Kompetenz der Generalversammlung
 gehören.
Leitende und ausführende Behörde ist das Direktorium, das aus
dem Generaldirektor und aus einer von dem Generalrat festzusetzenden
Zahl von Direktoren (gegenwärtig sind es 5) besteht. Dem Direktorium
obliegt die Führung der Geschäfte im Rahmen des Statuts, insbesondere
die Festsetzung des Diskontsatzes und des Lombardzinsfußes. Der Bankpräsidenthat
 das Recht, jeden Beschluß des Direktoriums bis zur Entscheidung
 des Generalrats zu suspendieren. Auch gegen jeden. Beschluß

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