Auch heute noch ist der Mehrzahl aller Notenbanken eine Mindestdeckung
 vorgeschrieben, die überhaupt nicht oder nur bei Erfüllung
gewisser Bedingungen unterschritten werden darf, ;
Ganz anders war es in Frankreich: Als im Jahre 1800 die Banque
de France ins Leben gerufen wurde, glaubte man, auf Deckungsvorschriften
 jeglicher Art verzichten zu können. Das Gesetz begnügte sich
mit der sehr dehnbaren Bestimmung: Die neue Notenbank ist gehalten,
ein solches Verhältnis zwischen Noten, Barvorrat und Wechselportefeuille
zu wahren, daß die Einlösbarkeit ihrer Noten nicht gefährdet
 wird. Dem Umfange der Geschäfte waren also
durch Vorschriften zur Sicherung der ausgegebenen
Noten keine Grenzen gesetzt. Dieser Zustand bestand bis zum Jahre
1928, wo der Notenumlauf an ein bestimmtes Deckungsverhältnis gebunden
 wurde (s. S. 185 ff.).
Als im Jahre 1848 den Noten der Bank Zwangskurs verliehen worden
war, setzte die Regierung eine Maximalhöhe fest, die vorerst 350, später
525 Millionen fr. betrug. Bereits 1850 verschwand der Zwangskurs, und
die absolute Fixierung der Notenausgabe wurde wieder aufgehoben. 1870
wurde abermals ein Maximum der Notenemission festgesetzt (1,8 Milliarden
 fr.) und dem „Bedarf“ entsprechend erhöht. Das Gesetz vom
25, Juni 1928 schrieb Golddeckung für die ausgegebenen Noten vor
und wandte sich ab von dem Prinzip, für den Notenumlauf eine Höchstgrenze
 zu setzen.
Eine solche Höchstgrenze für die Notenausgabe bestimmt aber das
Deutsche Privatnotenbankgesetz von 380. August 1924.
Innerhalb dieser Höchstgrenze besteht aber für die 4 deutschen Privatnotenbanken
 noch eine indirekte Kontingentierung der nicht bar gedeckten
 Noten.
Eine besondere Art der absoluten Fixierung besteht bei der Bank
von Danzig, wo die Notenhöhe abhängig von der Bevölkerungsziffer
ist: Auf den Kopf (Danzig hat etwa 400 000 Einwohner) dürfen bis
100 fl. Noten ausgegeben werden, Im übrigen aber bestehen Deckungsvorschriften
 (s S. 91£.).
In Beziehung zum Stammkapital gesetzt ist die Notenausgabe bei
den Nationalbanken in den Vereinigten Staaten von Amerika: Die Notenausgabe
 ist auf die Höhe des Stammkapitals begrenzt.

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