b) Direkte Kontingentierung der nicht bar gedeckten Noten.
Eine direkte Kontingentierung des Notenumlaufs erfolgte durch das
Peelsche Bankgesetz vom Jahre 1844, dessen theoretische Grundlage
 die Currenecy-Theorie bildet. Sir Robert Peel ging davon aus,
die Erfahrungen der Vergangenheit ließen den Schluß zu, der Verkehr
könne einen ein für allemale fest bestimmten Betrag von Noten über das
vorhandene Metallgeld aufnehmen, ohne daß eine Präsentation der Noten
zur Einlösung erfolgen werde. Diese Summe wurde zum starren Kontingent
 für die Ausgabe nicht bar gedeckter Noten gemacht. Da aber die gemischte
 Münz- und Notenzirkulation eine einheitliche Masse bilde, so
müsse diese sich so regeln, als wenn die Münze das alleinige Umlaufsmittel
 wäre.
Man hat, zuerst geschah es durch Macleod, öfters gesagt, in dem
anglischen System der Notendeckung seien zwei Prinzipien vereint:
die Curreney-Theorie, die für jede in den Verkehr gegebene Note volle
Deckung fordert, und das von John Law in Anwendung gebrachte System,
las Deckung der Noten durch Staatspapiere gestattet. Eine Verknüpfung
dieser beiden Systeme war wohl aber von Sir Robert Peel nicht beabsichtigt.
 Er, wie auch Lord Overstone hielten es vielmehr für zweckmäßig,
 einen bestimmten Betrag Noten zu emittieren, von dem man
annahm, daß er, weil zu Zahlungsausgleichungen erforderlich, sich dauernd
im Verkehr halten werde. Adolph Wagner!) sagt von diesem System,
„die berechtigte Entwickelung des ganzen modernen Bankwesens, namentlich
 auch der Depositenbank, ignoriert und vergißt, daß es sich bei Banknoten
 und Depositen nicht um die rechtliche Möglichkeit der Rückforderung,
 sondern um die tatsächliche Wirklichkeit handelt“.
Bauend auf der Geldlehre von Ricardo (s. S. 140): Der Geldwert
and damit die Höhe der Preise hängen ausschließlich von der Geldmenge
ab, wurde gesagt: Sind zuviel Noten im Verkehr, so werde das Gleichgewicht
 von Angebot und Nachfrage im Zahlungswesen gestört, und an
Jen Krisen sei insonderheit die große Notenemission schuld. Die Hauptaufgabe
 der Zentralbank des Landes bestehe in der Kreditgewährung, und
um allen berechtigten Kreditansprüchen zu genügen, setze die Bank Noten
in den Verkehr. Sie verfahre also nach dem Rezept, das Mephisto im
Faust den Räten der Krone gibt: „Es fehlt an Geld, nun gut, so schaff?
88 denn.“
1) System der Zettelbankpolitik, a. a. 0. S. 241.
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