d) Notenausgabe auf Grund vorgeschriebener
Minimaldeckung.
Das deutsche Kontingentierungssystem hatte mit der vorgeschriebenen
Notendeckung nichts zu tun, da die Reichsbank nicht berechtigt war, bei
Zahlung einer Notensteuer die prozentuale Deckung zu unterschreiten.
Der Fortfall der Notenkontingentierung gibt . der
Reichsbank die Möglichkeit, ihren Notenumlauf bis zu 250°, der Goldund
 Devisendeckung auszudehnen. Erst bei dieser Grenze setzt eine
Hemmung ein durch die Vorschrift, daß jedes Sinken der Golddeckung
unter 40°/, eine Strafsteuer nach sich zieht. Das Bankgesetz vom
30. August 1924 sieht bei einstimmigen Beschlüssen des Reichsbankdirektoriums
 und des Generalrats ein Herabgehen auch unter die 40 ige
Deckung vor. In besonders kritischen Zeiten sollen auch bei Unterschreitung
 der vorgeschriebenen Golddeckung Noten ausgegeben werden
können, um weitere Diskontkredite zu ermöglichen. Für den Betrag der
nicht gedeckten Noten ist dann eine prozentual bemessene Notensteuer
zu entrichten und ein nach Maßgabe der Deckungsunterschreitung zu
staffelnder Mindestdiskontsatz zu berechnen. Durch diese hemmenden
Vorschriften soll eine zu große Ausweitung des Notenumlaufs verhindert
 werden.
Ebenso wichtig wie die Vorschriften über die Deckung des Notenumlaufs
 sind die Normativb estimmungen. Diese erlauben den
Notenbanken nur bestimmte Geschäfte, und nur unter gewissen Kautelen;
 nicht beliebig dürfen sie ihre Gelder festlegen, damit sie nicht ihre
Liquidität gefährden. Eine weitere Einengung des Geschäftsumfanges
der Reichsbank ist durch das Bankgesetz vom 30. August 1924 insofern
erfolgt, als das neue Gesetz auch eine 40 °/.ige Deckung der Giroguthaben
 vorschreibt. Die Deckung muß aus kurzfristigen Forderungen
 bestehen: aus sofort verfügbaren Depositen in Deutschland oder
im Ausland, in Schecks auf andere Banken, in Wechseln mit einer Laufzeit
 von höchstens 30 Tagen oder täglich fälligen Forderungen auf Grund
von Lombarddarlehen; nicht zulässig ist, im Gegensatz zur Notendeckung,
 Deckung der Giroguthaben dureh Gold.
Höhe des Notenumlaufs und Höhe der Giroguthaben stehen oft in Wechselwirkung.
Giroguthaben entstehen z. B., indem Wechsel diskontiert oder Devisen verkauft werden
 und der Gegenwert nicht in Banknoten ausgezahlt, sondern auf Girokonto gutgebracht
 wird, oder durch Bareinzahlungen. Durch Diskontierung von Wechseln oder
Verkauf von Devisen entsteht mit dem Girokonto eine neue Reichsbankanlage: der

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