Mißtrauen in der Regel am größten ist, und bei denen man kleine Noten am
meisten antreffen würde, in großen Posten zur Einlösung präsentiert werden.
Hiergegen wendet Adolph Wagner *) mit Recht ein, daß das Rückströmen
 der Noten weit weniger aus Mißtrauen erfolge, als weil der Verkehr
 Bargeld statt Noten für ein konkretes Bedürfnis (für Zahlungen ins
Ausland, „external drain“) brauche; viel eher würden daher große Abschnitte,
 die überhaupt mehr „disponibles Kapital“ repräsentieren — im
Gegensatz zu den kleinen Noten, die „Umlaufsmittel“ sind —, zur Einlösung
 gelangen.
In Deutschland hat die Frage der Notenstückelung Anfang der
1870er Jahre bei der Münz- und Bankgesetzgebung eine hervorragende
Rolle gespielt. Um das deutsche Volk an den Gebrauch metallener Umlaufsmittel
 zu gewöhnen, hielt man es für notwendig, die zahlreichen
kleinen Noten der Banken und das Papiergeld der Einzelstaaten aus dem
Verkehr zu ziehen. Im Artikel 18 des Münzgesetzes von 1873 findet
sich dann die Bestimmung, daß Banknoten nur in Beträgen von 100 M
und darüber ausgegeben werden dürfen, und im Gesetz vom 21. Dezember
1874 wird staffelweise Einziehung der kleinen Banknoten angeordnet.
Das Gesetz vom 20. Februar 1906 ermächtigte die Reichsbank — nicht
aber auch die Privatnotenbanken ?) —; Banknoten zu 50 und zu 20 M
auszugeben.
Um zu verhüten, daß hierdurch der Verkehr zu sehr „entgoldet“ und
durch eine zu große Menge kleiner Noten überschwemmt würde, war von
der Regierung dem Reichstage gegenüber die Summe für die Ausgabe
der Noten zu 20 und 50 M auf 300 Millionen M begrenzt worden. Da
diese kleinen Noten aber sehr begehrt waren, wurde die ursprüngliche
Grenze beseitigt, und seit Dezember 1920 wurden auch Reichsbanknoten
zu 10 M ausgegeben.
Eine wesentliche Aufgabe der kleinen Bankn oten bestand
früher darin, den Umlauf der Goldmünzen zu verringern, um dadurch
den Goldbestand der Zentralnotenbank zu stärken. W. B agehot und
der frühere englische Schatzkanzler Lord Goschen haben vor Jahren
auf die Vorzüge der Geldkonzentra tion hingewiesen, und Goschen
ist für die Schaffung von 1-£-Noten eingetreten, „30 000 £ in den Taschen

1) System der Zettelbankpolitik, a. a. 0. S, 550.
?) „Da es im Interesse der Erhaltung eines geregelten Geldumlaufs unerläßlich erscheint,
 die Handhabung des Rechts, Wertzeichen in kleinen Appoints auszugeben,
der steten Kontrolle der Reichsgewalt zu unterstellen.“

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