gegenseitig leisten, angenommen werden. Die schließliche Einlösung der
Noten, die das Nationalbanksystem sichert, bewirkt, daß auch allgemein
im Verkehr eine Prüfung der Banken, deren Noten man in Zahlung erhält,
 nicht stattfindet, und daß selbst die Noten der Banken, die ihre Zahlungen
 eingestellt haben, oft noch eine Zeitlang weiter umlaufen. Ebenso
sind die Federal Reserve-Banken verpflichtet, die Noten ihrer Schwesteranstalten
 in Zahlung zu nehmen. Die so angenommenen Noten darf eine
Federal Reserve-Bank nicht wieder zu Zahlungen verwenden, sondern
nuß sie der ausgebenden Bank zur Einlösung oder Gutschrift übergeben.
Hinsichtlich der Annahme von Banknoten seitens Dritver
 bestehen in den meisten Ländern gesetzliche Vorschriften. Teils sind
die Banknoten zum allgemeinen gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt, teils
ist ihnen nur für gewisse Zahlungen (z. B. an öffentliche Kassen) oder —
bei dezentralisiertem Notenbankwesen — nur für gewisse Gebiete gesetzliche
 Zahlkraft verliehen.
In Deutschland sind die Noten der Reichsbank unbeschränktes gesetzliches
 Zahlungsmittel. Die Noten der Privatnotenbanken sind es nicht und
können auch nicht durch Landesgesetz zu solchen erklärt, öffentliche
Kassen auch nicht zu ihrer Annahme gezwungen werden.
Wenn auch für Reichs- und Landeskassen usw. keine Verpflichtung besteht, die
Noten der Privatnotenbanken außerhalb des Staates, der den Banken das Privileg
erteilt hat, in Zahlung zu nehmen, so haben doch die einzelstaatlichen Regierungen
im Verwaltungswege die Eisenbahnkassen angewiesen, diese Noten an den Fahrkartenschaltern
 in Zahlung zu nehmen.
Jederzeitige Einlösbarkeit ist Charakteristikum der Banknote, Das
Natürliche ist die Einlösung in Währungsgeld. Die meisten Länder haben
heute aber die Goldkernwährung: Die Goldreserve der Notenbank
ist der Kern, auf dem sich der gesamte Zahlungsverkehr des Landes aufbaut.
 Charakteristisches Merkmal der Goldkernwährung ist die Möglichkeit,
 gegen Noten Goldbarren oder Devisen auszuhändigen, die beide nicht
zum inneren Umlauf, sondern nur für Zahlungen im internationalen Verkehr
 geeignet sind.
Von den Ländern, die vor dem Kriege die Goldwährung hatten, haben
aur wenige die Goldeinlösung wieder aufgenommen, Die meisten Länder
sehen aber in ihren Bankgesetzen die Einlösung in Gold oder Devisen für
die Zukunft vor, „sobald die Verhältnisse es gestatten“, oder versprechen,
Jliesbezügliche Bestimmungen zu treffen, sobald dies die Währungs- und
Wirtschaftsverhältnisse zulassen. Würde ein einzelnes Land jetzt zur

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