sellschaften die Ausgabe von Noten gestattet; seit 1775 allerdings nur
die Ausgabe von Noten nicht unter 1 £, von 1777—1797 und dann wieder
zeit 1829 nicht unter 5 £, Auch in den Vereinigten Staatenvon
Amerika war in einigen Staaten die Notenausgabe völlig freigegeben.

Sehr lange hat sich das System der Notenbankfreiheit in China erhalten
 ?). Einheimische und fremde Banken, Banken privater und amtlicher
 Natur gaben Noten aus. Eine weitgehende Dezentralisation im
Bankgewerbe bestand, und keine Bank hatte irgendwelche Beziehungen zu
einer anderen. Allmählich erst trat eine Arbeitsteilung unter den Banken
ein. Die Spezialisierung der Bankgeschäfte ging parallel mit der Konzentrierung
 gewisser Geschäfte, insbesondere des Notengeschäftes. Eine
wichtige Rolle spielt der Verein der Banken. Zunächst als klubartige
 Einrichtung der Banken eines Ortes gedacht, die in erster Linie
der Geselligkeit dienen sollte, wurde dem Verein der Banken, der 1915
als juristische Person anerkannt wurde, von der Regierung die Notenmission
 übertragen. Man hoffte dadurch, die mit der Notenfreiheit verbundenen
 Übelstände zu vermeiden; durch die Vielheit der Notenbanken
war das Geschäft bei einem verhältnismäßig großen Risiko unrentabel geworden.
 Neben der Konzentrationsbewegung unter den Banken, in Form
von Bankvereinen, ist eine parallele Bewegung vor sich gegangen: die
Gründung von Bankgruppen. Es entstand die Vierergruppe, eine
Interessengemeinschaft zwischen 4 Banken, die zum Zweck einer gemeinsamen
 Notenemission eine gemeinsame „Notenkasse“ errichtet hat; sie
gibt an die Banken der Gruppe gegen Deckung Noten aus, die durch die
Banken in den Verkehr kommen und von der Kasse eingelöst werden.
Modifiziert besteht also in China weiter Notenbankfreiheit.
b) Das Konzessionssystem: Bankgeschäfte dürfen nur diejenigen
 Personen oder Gesellschaften betreiben, die hierzu vom Staate die
ausdrückliche Genehmigung erhalten haben. Konzessionspflichtig sind
heute nur einzelne Zweige des Bankgeschäftes, wie die Pfandbrief- und
die Notenausgabe ?).

c) Das System der Normativbestimmungen: Der Staat
stellt generelle Bedingungen auf, die die Banken erfüllen müssen, wenn

1) 8, Ku Siu-1u, Die Form bankmäßiger Transaktionen. im inneren chinesischen
Verkehr mit besonderer Berücksichtigung des Notengeschäfts. Hamburg 1926,
?) Über die Erlangung des Depot- und Depositenrechtes deutscher
Banken und Bankfirmen s. Band I S. 178.

LS