Betrug die Zahl der Banken in den Vereinigten Staaten damals etwa
20 000, und waren bei jeder Bank auch nur 8 Personen — ‘Präsident, Direktoren
 und Großaktionäre — stark interessiert, so waren es 160 000 Personen,
 deren Interessen der Errichtung einer Zentralbank zuwiderliefen.
Außer durch diese Gründe pekuniärer Art war das Fehlen einer Zentralbank
 zum Teil auch durch politische Verhältnisse bedingt: die Interessen
 der einzelnen Staaten harmonieren nicht. Der Einheitsgedanke
ist in den Vereinigten Staaten nicht so scharf ausgeprägt, wie z. B. in
Deutschland nach dem Kriege von 1870/71, wo als natürlicher Ausdruck
für die deutsche Einheit der Ruf nach einer Reichs bank ertönte.
Bei Beantwortung der Frage: Einbank- oder Vielbanksystem sind die
verschiedenen Wirtschafts- und Verkehrsverhältnisse der einzelnen Länder
 zu berücksichtigen. London und Berlin z. B. sind die wirtschaftlichen
und finanziellen Zentren Englands bzw. Deutschlands. New York ist
zwar auch das finanzielle Zentrum der Vereinigten Staaten von Amerika,
aber nicht das einzige. England und Deutschland haben glänzende Verbindungen
 im Innenverkehr und eine dichte Bevölkerung; in den Vereinigten
 Staaten sind dagegen die Wirtschaftszentren weit voneinander
entfernt, und die Wirtschaftsgebiete sind von völlig verschiedener Struktur.
Für Zentralisation des Notenbankwesens ist in Deutschland als einer der
ersten Erwin Nasse!) eingetreten. Die großen Zentralbanken ständen in allen
ihren Handlungen unter einer viel schärferen öffentlichen Kontrolle als die kleineren
Notenbanken und fühlten eine öffentliche Verpflichtung und Verantwortlichkeit.
Zentralisation im Notenbankwesen und Konzentration im Bankgewerbe
stehen im gegenseitigen Verhältnis von Wirkung und Ursache: Die Konzentration
 im Kreditbankwesen hat die Stellung der Zentralnotenbank
beeinflußt, und der Wunsch nach der so erlangten Selbständigkeit gegenüber
 dem Beherrscher des Geldmarkts ist eine der treibenden Ursachen
zur Konzentration im Bankwesen gewesen ?).

3, Die Deutsche Reichsbank und die Privatnotenbanken,
Das deutsche Bankgesetz beruht auf dem gemischten System, auf dem
Nebeneinanderwirken der Reichsbank, der einige Sonderprivilegien erteilt
sind, und die von vornherein eine dominierende Stelle einnimmt, und
einer beschränkten Anzahl Privatnotenbanken. Man wollte und durfte

1) Die Preußische Bank. Berlin 1866. 8. 22,
2) Sven Helander, Theorie und Politik der Zentralnotenbanken in ihrer
Entwicklung. Jena 1916. S. 140,

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