April/Mai 1922 in Genua stattfand !). Deckung eines Teiles der Noten
in Devisen statt in Gold bedeutet aber: Ersetzung einer im Inlande
unterhaltenen Reserve durch eine Reserve im Auslande. Effektive
Goldsubstanz (gold standard) wird durch Forderungen ersetzt, die
auf goldäquivalente Währungen (goldexchangestandard) lauten.
Das deutsche Bankgesetz hat die Devisendeckung auf 25 9, der
Golddeckung beschränkt. Nachdem aber Devisen grundsätzlich als Notendeckung
 zugelassen worden sind, unterhält die Reichsbank ein großes
Devisenportefeuille; Ende 1929 betrug der Bestand an Auslandswechseln
und -schecks 396,5, der Guthaben in ausländischer Währung 413,2 Millionen
 RM. Durch ihre großen Bestände, Käufe und Verkäufe kontrolliert
 und beherrscht die Reichsbank den deutschen Devisenmarkt.
Die Zentralbank hat aber nicht bloß die Aufgabe, den Goldabfluß zu
verhüten, sondern auch die Goldeinfuhr nach Möglichkeit zu fördern,
auch wenn sie hierbei Opfer bringen muß. In der Regel geht ja alle
Goldeinfuhr in ein Land durch die Hand der großen Zentralnotenbanken,
weil diese die Umwandlung in landesgängige Münze billiger vermitteln,
als wenn der Einführende sie direkt ausprägen ließe. Mittelpunkt des
Goldhandels ist London, wo die Adern des Weltverkehrs münden, wo
Waren- und Kapitalverkehr sich konzentrieren... In England enden viele
Dampferlinien, die Deutschland und Frankreich gar nicht berühren, und
weiter bildet London, verglichen mit. den kontinentalen Plätzen, immer
den nächsten Direktionspunkt. .
Nach einem Mittel, die kostspieligen, recht unwirtschaftlichen internationalen
 Goldversendungen zu verhüten, sucht man seit langem. In
seinem Jahresbericht für 1908 befürwortet der amerikanische Schatzsekretär
 die Einberufung einer Konferenz von Finanzministern und son-1)

 Die Genueser Finanzkonferenz hatte in jenem Teil ihrer Empfehlungen,
 die sich mit einer internationalen Konvention zur Ermöglichung
 einer allgemeinen Goldpolitik befaßten, auf die Anwendung des „Gold-Exchange-Standard‘“
 hingewiesen.... „Die Konvention wird Verfügungen
zum sparsamen Gebrauch des Goldes enthalten müssen, durch Halten von Reserven
in Form von Währungsguthaben im Ausland“. Weiter heißt es: „Jeder
Teilnehmer der Konvention kann sich außer den Goldreserven im eigenen Land in
jedem anderen Teilnehmerstaat anerkannte Wertrücklagen in Form von
Bankguthaben, Wechseln, kurzfristigen Obligationen oder sonstigen geeigneten flüssigen
 Beständen sichern. Jeder Teilnehmerstaat wird auf Verlangen gegen sein
eigenes Geld die Devisen anderer Teilnehmerstaaten kaufen und verkaufen, zu einem
Kurse, der sich von der Parität nur um eine sehr kleine Marge entfernt.“

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