Heute gibt die Mehrzahl der Banken nur die Tantieme des Aufsichtsrats
 bekannt; die Tantiemen für Direktoren, Prokuristen usw, sind
schon vor der Feststellung des Reingewinnes abgesetzt 1).
Über die Art der Bemessung der Beamten-Tantieme bestehen bei den
Banken verschiedene Prinzipien. Gerade bei unseren größten Instituten
wird sie meist nicht prozentual vom Erträgnis des Arbeitsgebietes des
ainzelnen Beamten berechnet, also nicht von dem Gewinn der betreffenden
Filiale oder Depositenkasse, der er vorsteht, sondern es wird eine den
Arbeitsleistungen und dem Alter oder dem Anstellungsvertrag entsprechende
 Summe vergütet. Die für das Vorjahr gezahlte Summe gilt in der
Regel als Untergrenze fürs nächste Jahr.
Andere Banken wieder, besonders in der Provinz, errechnen die Tantiemen
 der Filial- und Depositenkassen-Vorsteher prozentual genau nach
dem Erträgnis der betreffenden Filiale oder Depositenkasse. Doch gibt
es hierbei oft Unstimmigkeiten betreffs Verzinsung des Stammkapitals
(Dotationskapitals der Filiale, Depositenkasse usw.) und der sonstigen
Gelder, der Provisionen usw., und es besteht die Gefahr, daß die Beamten
aicht das Wohl des Gesamtinstituts, sondern nur das ihrer Abteilung im
Auge haben 2).
Bei Direktoren — soweit sie Mitglieder des Vorstandes sind, kommen
ja ohnedies andere Bestimmungen in Betracht —, Prokuristen und: Beamten,
 die dispositiv tätig sind, ist m. E. das Verfahren sehr angebracht,
die Tantieme nach der Dividende zu bemessen, die eine bestimmte, im
Laufe der Zeit steigende Anzahl Aktien ihrer Bank gewährt.
Hinsichtlich des Tantiemesystems bei der Reichsbank s. S. 58.
1) Nach den Statuten vieler Gesellschaften ist es zulässig, Tantiemen und Gratifikationen
 über Handlungsunkosten zu verbuchen, anstatt sie aus dem Reingewinn zu
erteilen. Es wäre aber angebracht, diesen Posten von den allgemeinen Unkosten
yetrennt zu halten, schon um nicht den Anschein zu erwecken, daß Vorstandstantiemen
 usw. versteckt werden. Eigenartig mutet dies insbesondere dann an. wenn
Steuern und soziale Lasten gesondert angegeben werden.
2) Bei einer Berliner Großbank erhalten z. B, die älteren Depositenkassen-Vorsteher
 5, die jüngeren 3 und die zweiten Vorsteher 2—3 %/ des Reingewinns ihrer
Depositenkasse als Tantieme. Debet- und Kreditsaldo wird den Depositenkassen von
der Zentrale zu einem Durchschnittszinsfuß verzinst. Zu den Unkosten, die vom
Bruttogewinn abgesetzt werden, gehören außer allen Unkosten der betr. Depositenkasse
 eine von der Zentrale pauschal festgesetzte Summe für die Leistungen der
Zentrale an die betr. Depositenkasse (anteilige Gehälter der Beamten der Zentrale
und sachliche Unkosten) und eine den Verhältnissen entsprechende Abschreibungs-Quote,


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