er vermute — der betreffende Kassierer war infolge eines Arm- und Beinbruches
 ans Bett gefesselt —, daß eine Unterschlagung vorliege, da nahm
die Direktion die Sache anfangs wenig ernst: „Na, es wird irgendein
Buchungsfehler vorliegen, den Sie bald finden werden. 106000 M wird
doch ein einzelner nicht gleich unterschlagen !“
Mit dem Wachstum der Banken und den gesteigerten Umsätzen sind
die Summen, um die die Banken in den einzelnen Fällen geschädigt sind,
erheblich gestiegen. Kassierer, Effektenverwalter, Kuponkassierer, ja
sogar Buchhalter, die überhaupt nicht Gelder oder Effekten der Bank in
die Hände bekommen haben, ersannen immer neue Betrugsmethoden und
defraudierten teilweise erhebliche Beträge. Freilich, von einem solchen
Mißgeschiek wie die Mitteldeutsche Kreditbank — die allerdings nach
einem bon mot so potent war, daß, wenn man ihr die „Mittel“ und den
„Kredit“ nahm, immer noch eine „Deutsche Bank“ übrig blieb —, die
in einem Jahre zwei Defraudanten um 1*/, Millionen M geschädigt haben,
ist, nach den Unterschlagungen eines Depotverwalters bei der Darmstädter
Bank in Berlin (1902), lange Zeit nachher keine der anderen Banken
befallen worden.
Der betreffende Depotverwalter hatte die Depotbücher gefälscht, um
seine jahrelangen Unterschlagungen zu verdecken, und er hatte weiter,
um Reklamationen bei den Kuponaufgaben vorzubeugen — die Kunden,
denen zu wenig Zinsen gutgeschrieben worden wären, hätten natürlich
sofort moniert —, Kupons in Höhe der fälligen Zinsen der veruntreuten
Effekten gekauft und sie der Kuponkasse als von Kundendepots getrennte
Zinsscheine übergeben. Diese Manipulationen waren nur möglich, weil
drei wichtige Kontrolleinrichtungen nicht vorhanden bzw. die diesbezüglichen
 Vorschriften nicht befolgt worden waren: Ein Depotverwalter darf
nur Stücke oder Mäntel verwahren, er darf zweitens die Depotbücher nur
in Gegenwart der Depotbuchhalter einsehen und drittens: Die Gutschriftsaufgaben
 von Kupons müssen mit den Depotbüchern abgestimmt werden.
In neuerer Zeit erfolgt die Prüfung der Depotbestände vielfach auch an
Hand der halbjährlich an den Kunden abgehenden Depotauszüge, für
deren Expedition der Revidierende dann selbstverständlich zu sorgen hat,
30 daß nachträgliche Abänderungen unmöglich gemacht werden.
Bei der Darmstädter Bank, ebenso wie 1908 bei der Dresdner Bank in
Dresden, wo der Hauptkassierer die Bank um 220 000 M geschädigt hatte,
handelte es sich um langjährige Beamte, deren Persönlichkeit eine gewisse
Garantie zu bieten schien.

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