Personalien, so kann er auch dafür sorgen, daß stets der rechte Mann an
den rechten Platz gestellt wird.
Ein Organisator ist zwar kein „Verdiener“, macht sich aber trotzdem
wohl bezahlt. Freilich ist es nicht leicht, Personen, die tüchtige Organisationen
 schaffen und für die erforderlichen Sicherheitsmaßregeln Sorge
tragen, zu finden. Ich meine, daß in jeder großen Bank unter den Vorstandsmitgliedern
 ein Spezialist für Organisation sich befinden sollte, der
ein System schafft, das sich zum größten Teile selbst kontrolliert.
Die Revisoren müssen Findigkeit und große Ausdauer besitzen und
wissen, wie durch falsche Buchungen am leichtesten Veruntreuungen
möglich und verdeckt werden können. Notwendig ist es auch, ihnen eine
gewisse Autorität allen Beamten gegenüber zu verleihen.
Nicht kleinlich und nach Schema F, sondern großzügig und individuell
müssen die Revisionen gehandhabt werden. Vor allem wird auch zu prüfen
sein, ob die Buchungsmethoden genügend Garantien bieten, oder ob sich
am Kontrollsystem Verbesserungen empfehlen.
Notwendig sind solche Revisionen vor allem auch für die Filialen und
Depositenkassen, deren Leitern eine gewisse Bewegungsfreiheit eingeräumt
werden muß. Die Revisoren dürfen nicht, wie es vielfach noch geschieht,
alljährlich zu gleicher Zeit erscheinen, sondern die Beamten müssen
jederzeit für eine Revision gerüstet sein. Ob die Revision zweckmäßiger
 nach Kassenschluß oder bei Geschäftseröffnung erfolgt, ist nach
den Verhältnissen von Fall zu Fall zu entscheiden, Sehen die revidierten
Beamten, mit welcher Gründlichkeit und Sachkenntnis die Revisionen
aystematisch vorgenommen werden, so werden auch schwache Gemüter der
Versuchung, zu defraudieren, nicht so leicht unterliegen.
Jede Revision von Werten besteht in der Nachzählung der Bestände
(Bestandrevision) und weiter in der Prüfung der Bücher, mit denen
die Bestände abgestimmt werden sollen, auf ihre Richtigkeit (Rechnungsrevision).
 Diese zweite Tätigkeit erfordert naturgemäß weit
größere Sachkenntnis als die erste. Der Revidierende muß das ganze
Buchungs- und Kontrollwesen des betreffenden Betriebes kennen und bei
dem Revidierten den Eindruck hinterlassen, daß ihm nicht die geringste
Unregelmäßigkeit entgeht.
Bei den Revisionen ist auch auf die Befolgung formaler Vorschriften
zu achten. Die Bücher müssen so geführt werden, daß sie jederzeit einen
klaren. Überblick über den Stand des Geschäftes gewähren, kurz, daß in
jeder Weise alle gesetzlichen und die von der Hauptdirektion oder dem

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