Aufsichtsrat noch im speziellen erlassenen Bestimmungen genau befolgt
werden. Falsche Buchungen auf den Konten und fingierte Konten bilden
 die Hauptgefahr, gegen die eine gute Organisation und ein gutes
Kontrollsystem schützen soll.
Der Revisor kann nicht jedesmal alles prüfen. Er
nimmt die ihm jeweils notwendig erscheinenden Prüfungen vor und begnügt
 sich im übrigen mit einer mehr oder minder großen Zahl von Stichproben.

Werden — was im Depositenverkehr oft nicht geschieht —
alle Ein- und Auszahlungen und Abhebungen durch Dritte dem Kunden
täglich schriftlich bestätigt, so muß geprüft werden, ob die Buchungen
mit den Korrespondenzen übereinstimmen. In der Regel läßt sich der
Revisor eine Anzahl Kontokorrentbestätigungen herausgeben und vergleicht
 sie mit den betreffenden Kontokorrentsalden. Eine nochmalige
Anfrage bei den Kunden erfolgt mitunter. Stets aber lassen sich die Revisoren
 die Salden bei der Reichsbank, beim Postscheckamt, beim Kassenverein
 oder einer anderen Abrechnungsbank bestätigen.
Die beiden Depotbücher (Personen- und Effekten-Depotbuch) werden
kollationiert — hierbei dürfte wohl kaum ein aus unlauteren Motiven
stammender Fehler entdeckt werden — und bei einer Anzahl oder bei
allen Konten die Buchungen mit den tatsächlichen Beständen verglichen.
Den Kunden läßt man nicht mehr, wie es früher allgemein geschah, ein
Formular unterschreiben, das etwa lautet:
Ich empfing den Auszug meiner bei Ihnen am ............ 198...
ruhenden Effekten, den ich für richtig befunden habe.
sondern man schreibt die Depotauszüge mit Kopierstift in perforierte
Bücher, deren Seitenzahl numeriert ist und über deren unbrauchbar gewordene
 Blätter, ebenso wie über Scheckformulare, Kontrolle‘ geführt
wird und sendet dem Kunden zwei Exemplare, von denen er eins mit
seiner Unterschrift versehen an die Bank zurücksenden soll. In diesem,
dem Bestätigungsblatt, heißt es dann:
Ich empfing den Auszug meiner bei Ihnen am ..........00. 193...
ruhenden, nachstehenden Effekten, den ich usw.
Dem Kontoauszug und Bestätigungsformular wird für die Rücksendung
 ein Umschlag beigefügt, der die Adresse trägt: An die Direktion
 der .... Bank. Ein von dieser bestimmter Beamter kontrolliert
dann die Salden mit der Bilanz oder den Büchern. Bestehen für einen

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