tuten die Einrichtung, daß jeder oder wenigstens jeder größeren Filiale
ein bestimmtes Kapital, außer ihren Kreditoren, zugewiesen ist, über. das
sie ohne weiteres disponieren können, sofern die von der Bank allgemein
erlassenen Vorschriften hinsichtlich der Deckung seitens der Kreditnehmer
befolgt werden. Bei manchen Instituten wieder müssen selbst die durch
Effekten gedeckten. Kredite erst bei der Zentrale beantragt werden, sofern
sie einen bestimmten Betrag übersteigen, Auf Grund der von allen Filialen
 einzureichenden Monatsaufstellungen wird die Liquidität berechnet,
und es erfolgen nötigenfalls Mahnungen betreffs Rückzahlung, oder zum
mindesten werden alle Zweiganstalten aufgefordert, sich in der Kreditgewährung
 möglichst zu beschränken.
Da die Banken Verwalter des Volksvermögens sind, so sollen sie dieses
auch‘ so anlegen, wie es das Wohl des Volkes erheischt, d. h. bei Kreditgewährung
 ist es ihre Pflicht, nicht allein darauf zu achten, welche Kredite,
 bei gleicher Sicherheit, für sie am meisten Nutzen (Provisionen,
Zinsen oder dgl.) bringen, sondern die volkswirtschaftliche Notwendigkeit
 (Dringlichkeit) des Kredits muß für sie den Ausschlag
geben; also mehr Beachtung des volkswirtschaftlichen als des privatwirtschaftlichen
 Gesichtspunktes!
Kann im allgemeinen bei Krediten, die durch Wertpapiere, und unter
gewissen Kautelen auch bei Krediten, die durch Waren gedeckt sind,
schablonenmäßig auch von den Beamten der Filialen und Depositenkassen
verfahren werden, so muß vor Gewährung eines Blankokredits jedesmal
eine genaue Prüfung der persönlichen Verhältnisse des Kreditsuchenden,
d. h, seiner Kreditwürdigkeit, vorgenommen werden. Diese kann nicht
von einer Zentralstelle, sondern nur am Platze selbst bewirkt werden.
Die Entscheidun g über Gewährung oder Ablehnung des Kredits erfolgt
 jedoch in der Regel nur durch die Zentrale oder die Bezirksdirektion.
Die Geschäftsordnungen der Banken weichen hier zum Teil wesentlich
 voneinander ab. Bei großen Filialen größerer Institute haben die
Direktoren auch hier gewisse Vollmachten hinsichtlich Gewährung von
Blanko- und Diskontkrediten bis zu einem bestimmten Betrage für eine
Person oder Firma und einem festgelegten Gesamtbetrage. Sind ein oder
mehrere Aufsichtsratsmitglieder am Ort, oder besteht ein Lokal-Komitee
— dieses verdankt seine Entstehung oft einer Fusion mit einem kleineren
Institut, dessen Aufsichtsräte Mitglieder des Lokal-Komitees der neuen
Bankfiliale werden —, so haben die Filialdirektoren, in Gemeinschaft
mit dem beigeordneten Organ, oft in dieser Beziehung die gleiche Voll-