schen Kreditgeber und Kreditnehmer könne durch eine automatisch wirkende
 Einrichtung nicht ersetzt werden. Im übrigen sei der Kredit so
vielgestaltig, daß eine Kontrolle unmöglich alles erfassen könne. Dreyfus
selbst hat einige Bedenken gegen seinen Vorschlag geäußert. Es sei zu
überlegen, ob ein Mitglied berechtigt sein soll, die Aufforderung an die
Zentralstelle ohne weiteres zu stellen oder erst dann, wenn es einen
Kredit tatsächlich gewährt hat.
Ich fasse zusammen: Eine Registrierung der Bankkredite bei einer
Zentralstelle hat mancherlei für sich. Ob sich die kollektive Kreditkonirolle
 — Gegensatz: individuale Kreditkontrolle, die von einem Zusammenwirken
 mit anderen Kreditgebern absieht — bewährt, hängt von
der Art ihrer Durchführung ab. Wesentlich scheint mir zunächst, daß
die Registrierung sich zunächst nur auf Blankokredite und auf solche
gedeckte Kredite erstreckt, bei denen Doppelbeleihung praktisch möglich
ist, weiter, daß man kleine Kredite, also z. B. solche unter 20 000 RM,
vorläufig nicht berücksichtigt, Mit einzubeziehen wären aber Diskontkredite,
 Die Anfrage bei der Kreditzentrale darf natürlich nur erfolgen,
 wenn bereits ein Kredit beantragt worden ist. Abschreckend wirken
wird schon die Tatsache, da ß eine solche Kontrollstelle besteht, und daß
der — durch schwarze Listen — öffentlich gebrandmarkt wird, der bei
mehreren Banken, unter wahrheitswidrigen Angaben, Kredite erschlichen
hat. Auch als Rationalisierungsmaßnahme — in wirtschaftlicher, wie in
technischer Beziehung — wird die kollektive Kreditkontrolle zu bewerten
sein,
Bei der Diskontierung von Buchforderungen ist eine Kreditınanspruchnahme
 bei mehreren Stellen ebenfalls nicht ausgeschlossen, und bei nicht
sorgfältiger Handhabung des Fakturenkreditgeschäfts können auch die anderen
Kreditformen bedroht sein. Im Band I S. 8349ff. ist bei Darstellung der Technik
dieses Geschäftszweiges über die Tätigkeit der in Österreich früher bestehenden „Evi-Jenzzentrale
 für den Eskompte offener Buchforderungen‘ berichtet worden.
Solche Kontroll- und Treuhandstellen gibt es seit längerer Zeit bereits in anderen
Berufen. Eine Zentralstelle führt z. B. eine Kartothek über die von Lebensversicherungen
 „Abgelehnten“. Eine diesbezügliche falsche Ausfüllung des Fragebogens
 durch den, der eine Lebensversicherung beantragt, wird gemerkt, wenn eine
andere Versicherung meldet, daß sie den Betreffenden aufgenommen hat. Die falsche
Angabe kann die Versicherung ungültig machen.
Die Evidenz-Zentrale für Teilzahlungen G. m. b. HE. in Berlin ist
eine von den führenden deutschen Auskunftsunternehmen gemeinsam ins Leben
gerufene Kreditschutzorganisation für Absatz- und Teilfinanzierung und für Teilzahlungsgeschäfte
 aller Art. Die Evidenz-Berichte enthalten Mitteilungen über die
‚Kreditstammrolle‘“ des Kreditnehmers; diese bringt den Nachweis über
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