Adolph Wagner war bereits 1857 in seiner Schrift „Beiträge zur
Lehre von den Banken“ bemüht, den Charakter der fremden Gelder nach
ihrer Herkunft zu erforschen. Von der Natur der menschlichen Wirtschaft
 ausgehend, hat er die fremden Gelder eingeteilt in Kapitalien, für
die der Eigentümer zeitweilig keine Beschäftigung hat, und in Gelder,
die von Personen kommen, die der konsumierenden Klasse angehören,
und dementsprechend Kapitaldepositen und Gelddepositen unterschieden.
Auf ähnlicher Grundlage baut, von theoretischen Erwägungen und
praktischen Erfahrungen ausgehend, in ‚scharfsinniger Weise Präsident
Heiligenstadt!) auf. Er sondert die fremden Gelder der Banken,
im Hinblick auf ihre Wiederverwendung, nach dem Prinzip, „ob es
Gelder sind, die aus den Kreisen der Produzenten, oder Gelder, die aus
den Kreisen der Konsumenten stammen“, Die Zahl der Personen, die
nicht selbst als Unternehmer an der volkswirtschaftlichen Sachgüterproduktion
 direkt gewerbsmäßig, mit eigenem Risiko, beteiligt sind, und die
von ihnen bei den Banken eingezahlten Beträge sind sehr erheblich. Der
Charakter dieser Gelder ist zunächst der, daß sie für die Geldempfänger
die Subsistenzmittel darstellen, um ihre Lebensführung während einer
größeren Periode bestreiten zu können; die Gelder dienen in erster Linie
der Konsumtion. Sie gehen in ziemlich regelmäßigen Terminen als
Zinsen, Gehälter, Honorare usw. ein, und zwar in Bargeld, wodurch der
volkswirtschaftlichen Produktion zeitweise große Barmittel entzogen
werden. Dieses Betriebskapital so schnell als möglich wieder den produzierenden
 Kreisen zuzuführen, liegt im Interesse der gesamten Volkswirtschaft.
 — Diesen Geldern gegenüber stehen die Einlagen aller derjenigen,
die für eigenes Risiko an der volkswirtschaftlichen Sachgüterproduktion
gewerbsmäßig als Unternehmer beteiligt sind. Sie stammen aus einer
produktiven wirtschaftlichen Unternehmertätigkeit, sind Betriebskapital
und gehen sehr oft im Wege der Diskontierung ein. Es sind dies die Pro-Juzenten-,
 die eigentlichen Kontokorrentgelder.
Wenn, worauf schon hingewiesen ist, die Banken beim Eingehen einer
neuen Verbindung Erkundigungen über ihren Klienten einziehen, so kann
es wirklich nicht schwerfallen, die Gelder richtig zu klassifizieren, d. h. zu
unterscheiden, ob es sich um Unternehmer (Geschäftsleute), d. h. Produzenten,
 oder, wie Heiligenstadt es ausdrückt, um Konsumenten handelt.

?) Bank-Enquete a. a. 0. S. 40 und Verhandlungen des Deutschen Landwirtschaft.
lichen Genossenschaftstages zu Swinemünde am 1. und 2. Juli 1909,

an