und allein der Sache dienen will und dem öffentlichen Wohl zuliebe
sachkundige Kritik an verschiedenen Unternehmungen übt. Handelsteil
und Inseratenteil sind heute bei der anständigen Presse vollkommen getrennt,
 so daß es unmöglich ist, durch Aufgabe eines Inserats oder sonstwie
 die Ansichten des Handelsredakteurs zu beeinflussen.‘
Der Handelsredakteur kann aber nur kritisch sein, wenn ihm vom
Verlag vollkommene Unabhängigkeit zugesagt ist, d. h. wenn auch der
Verlag es lieber riskiert, durch die Kritik gute Inserenten zu verlieren,
die sich gekränkt fühlen, weil an eigenen oder von ihnen ins Leben gerufenen
 Unternehmungen Bemängelungen erfolgt sind, als daß er einen
Druck auf seine Handelsredakteure ausübt. An diese selbst müssen die
größten Anforderungen gestellt werden hinsichtlich Wissen, Können und
Taktgefühl. Sie sind berufen, durch ihre Wachsamkeit und Kritik Schäden
 zu verhüten, und die bloße Tatsache, daß sachkundige Kritiker vorhanden
 sind, kann schon bis zu einem gewissen Grade die Handlungen
von Personen mit einem „robusten Gewissen“ günstig beeinflussen. So ist
eine sachkundige, unparteiische Finanzkritik von allergrößter Bedeutung
für unser Wirtschaftsleben, und zur Erfüllung ihrer schweren, verantwortungsvollen
 Aufgabe müßten ihr gewisse Rechte zugebilligt werden.
Viele Urteile der oberen Instanzen haben die Notwendigkeit einer eingehenden
 Finanzkritik anerkannt.
Wie die Fachkritik prohibitiv wirken kann, weist Dr. Arthur Schulze
in seiner instruktiven Arbeit „Die Bankkatastrophen in Sachsen im Jahre
1901“ 1) nach: „Cassel, wo die Frankfurter Zeitung viel verbreitet ist, befreite
 sich beizeiten von seinem großen Besitze an Tr eber-Aktien.
Nur in Sachsen, in Leipzig, ahnen weite Kreise dank dem Schweigen
der dortigen Presse nichts von der Gefahr, die ihnen droht ... Die
Leipziger Bank zog ihre finanzielle Kraft vorwiegend aus sächsischen
Bank- und Kapitalisten-Kreisen. Nur durch das Vertrauen, das sie bei
diesen genoß, war sie in den Stand gesetzt, das morsche Casseler Gebäude
so lange zu stützen. Man darf daher wohl die Behauptung aussprechen,
daß die Krisis den erreichten Umfang nicht hätte annehmen können,
wenn die Leipziger Tagespresse rechtzeitig ihre Pflicht getan hätte, indem
sie ihre Leser von allen die Leipziger Bank berührenden Vorgängen in
Kenntnis setzte.“ —

Hat eine Bank größere Verluste erlitten, und sind hierüber Mitteilungen
1) Tübingen 1903. 8. 1292.