an die Öffentlichkeit gelangt, oder hält die Bankleitung nach pflichtzemäßen
 Erwägungen es für wünschenswert, daß ihre Aktionäre usw. in
Kenntnis gesetzt werden, so hat sich als der beste Weg immer noch der
erwiesen, der sachverständigen Handelspresse Vertrauen zu schenken und
die näheren Verhältnisse klarzulegen. Aufgabe der Kritiker ist es dann,
zu prüfen, in welcher Form die Öffentlichkeit hiervon zu benachrichtigen
ist und welche evtl. beruhigenden kritischen Äußerungen hinzuzufügen
sind. Daß die Kritik frei von allem Gehässigen und Persönlichen sein
muß, sollte eigentlich selbstverständlich sein, ist es aber für manchen
Handelsredakteur und Finanzkritiker leider nicht, der — wie so mancher
Student in Seminar- und Doktorarbeiten — im jugendlichen Feuer sich
zemüßigt fühlt, die Leiter unserer Banken abzukanzeln wie Schulbuben,
die einen dummen Streich gemacht haben.
Bildet sich zwischen Bank und Presse ein Vertrauensverhältnis heraus,
 so wird den Interessen der Allgemeinheit und denen der Bank am
besten gedient. Falsche Gerüchte wird die Presse, aus eigener Kenntnis
heraus, im Keime ersticken können, wenn sie zur Bankleitung das Vertrauen
 besitzt, daß ihr die Mitteilungen nach bestem Wissen gemacht sind.
Hiergegen ist leider seitens einiger Bankdirektoren, und zwar nicht nur
von. kleineren Instituten, manchmal gefehlt worden,
Falsche Gerüchte verbreiten sich oft mit Windeseile, und der Run auf
die Bank, den sie zur Folge haben, kann, besonders in kritischen Zeiten,
das betreffende Institut zugrunde richten. Nicht immer laufen sie so
harmlos ab wie in dem folgenden Falle: Auf der Fahrt von Leipzig nach
Berlin lese ich in einer großen Berliner Zeitung unter den Depeschen ohne
weiteren Kommentar: „In W. ist gestern abend ein Extrablatt verbreitet
worden, des Inhalts, daß die hiesige Filiale der M.-Bank nicht in der
Lage gewesen ist, Gelder, die von ihr abgefordert wurden, zurückzuzahlen.“
 Obgleich es für mich gar keinem Zweifel unterlag, daß es sich nur
um ein Mißverständnis oder eine böswillige Erfindung handeln konnte,
bekam ich doch — es handelte sich um eine kleine Filiale der Bank,
deren Vorstande ich damals angehörte —, in Anbetracht der Konsequenzen,
 zu denen dies führen konnte, keinen gelinden Schreck. Welcher Tatbestand
 lag zugrunde? Ein Arbeiter, der sich in angeheitertem Zustand
befand, hatte der Bank eine Anweisung präsentiert, deren Zahlung abgelehnt
 wurde, da sie formell nicht in Ordnung war. Abends in der
Kneipe erzählte er, die Bank sei nicht in der Lage, lumpige paar Mark zu
zahlen, und ein kleiner Buchdrucker sucht daraus Kapital zu schlagen,

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