beschäftigten, jederzeit kündbaren fremden Gelder dauernd erhalten bleibt.
Wie groß das Verhältnis des Barfonds und der leicht realisierbaren Aktiva
— dieser Begriff ist sehr dehnbar — zu den Verbindlichkeiten sein muß,
Jäßt sich ziffernmäßig nicht bestimmen. Hierzu würde vor allem die
Kenntnis der Qualität jedes einzelnen in den Bilanzposten enthaltenen
Aktivums erforderlich sein. In den als liquide geltenden Posten können
aber illiquide Beträge, und umgekehrt in einem Konto, das nicht zu den
liquiden gezählt wird, doch liquide Mittel enthalten sein.
Die Bilanzen zeigen Quantitäten, nicht aber auch Qualitäten. Ob bei
Verfall die Wechsel bezahlt werden, ob die gedeckten und ungedeckten
Debitoren gut sind, kann die Bilanz dem forschenden Kritiker nicht sagen.
Obgleich die Bankkritiker der Überzeugung sind, daß jede Bilanzkritik
im Grunde genommen nur eine Spielerei mit Zahlen und Worten, und
jede schematische Liquiditätsberechnung mehr oder weniger anfechtbar
ist, erscheinen doch im Handelsteil der Tageszeitungen und in der Finanzpresse
 im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Monatsbilanzen
die Liquiditätsberechnungen. Wenn sie, infolge zahlreicher unbekannter
Umstände, von den wirklichen Verhältnissen öfters auch mehr oder
weniger abweichen, so ermöglichen sie doch immerhin, ein Urteil zu bilden
 durch Vergleich der über einen langen Zeitraum sich erstreckenden
Ziffern, und die Kritik, die geübt wird, ist ein gutes Selbsterziehungsmittel;
 sie trägt dazu bei, die Leiter der Banken zu größerer Liquidität zu
erziehen.

Weitestgehende Publizität ist heute, wo wir das Vertrauen der
Kapitalmärkte der Welt brauchen, nötiger als je. Auch nach innen brauchen
 wir die Publizität, der Privatbetriebe wie der öffentlichen Betriebe!).
Von Januar 1909 bis zum Ausbruch des Weltkrieges veröffentlichten
die Berliner Großbanken, mit Ausnahme der Berliner Handels-Gesel]-schaft,
 5mal im Jahre — per Ende Februar, April, Juni, August und
Oktober — Zweimonatsbilanzen nach einem bestimmten Schema,
das. seit dem 1. Januar 1912 einige Änderungen erfahren hat. Die großen
Provinzbanken hatten sich diesem Verfahren angeschlossen. Ein gewisser
Zwang für die Banken war durch die Bestimmungen über die Zulassung
von Wertpapieren zum Börsenhandel (Fassung vom 4. J uli 1910) gegeben.
Die Zulassung von Aktien inländischer Kreditbanken wird hinfort nur

1) 8. a. (Landeskämmerer) Werner, Publizität als Sicherung in der öffentlichen
Wirtschaft, in der Berliner Börsen-Zeitung 1980, Nr. 47.

44 4