7 Tagen fälligen Beträge vorgenommen werden. Die später als in 3 Monaten
 fälligen Nostroguthaben sind unter Debitoren (11) zu verbuchen.
Nostroguthaben können oft schwerer flüssig gemacht werden als die
Guthaben bei Noten- und Abrechnungsbanken — und stehen ihnen auch
hinsichtlich des Sicherheitsgrades nach —, sind andererseits aber viel
liquider und meist auch sicherer wie die übrigen Debitoren, insbesondere
 wie die dem Kunden eingeräumten, gedeckten oder ungedeckten Barkredite.

6. Reports und Lombards gegen börsengängige Wertpapiere !). Bei
der Position „Reports und Lombards“ hat man die auf diesem Konto wiederholt
 vorgenommene Verbuchung von Effektenkrediten unmöglich gemacht,
 indem man in den Richtlinien ausdrücklich betonte, daß hier nur
vollgedeckte Lombards aufzunehmen sind, d. h. „nur feste,
nicht in laufender Rechnung gegebene Kredite, die
auf bestimmte Zeit gegen bestimmte Effekten zu einem festen Zinssatz
gewährt werden.“ Dieeigentlichen Reports werden außerdem in
Zukunft gesondert ausgewiesen werden (11a). Die Bankenvertreter
haben hier einen heißen Kampf darum gekämpft, auch die effektengedeckten
 Debitoren in dieser Position verbuchen zu können, indem sie erklärten,
 daß ihrer Ansicht nach die effektengedeckten Debitoren sogar
liquider seien als die Reports, weil diese erst nach einem Monat liquide
gemacht, jene aber jederzeit realisiert werden können, eine Ansicht, der
aber höchstens eine formelle Richtigkeit zuzusprechen ist. Die Reichsbankvertreter
 haben deswegen den Vorschlag der Banken, der letzten
Endes darauf hinausgelaufen wäre, die rechnerische Li quiditätsquote
 der einzelnen Institute zu verbessern, abgelehnt.
Die Reportkredite, die die Banken ihren Kunden gewähren und „in
sich“ ausführen, die also nicht an die Börse kommen, gehören ebenfalls
in diese Rubrik.
7. Vorschüsse auf verfrachtete oder eingelagerte Waren. Nachdem das
Remboursgeschäft ?) zeitweise einen erheblichen Umfang angenommen
hatte und vielfach besondere Warenabteilungen den Banken angegliedert
worden waren, schien eine getrennte Behandlung dieser anders gearteten
Kredite notwendig. Es werden unterschieden:

1) Über Ultimo- und Reportgeld und die Technik dieser Geschäfte s. Band I
S. 383 ff,
?) S. Band IS. 393 ff.
27 Obat, BG Il.

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