2. Reserven 1). Die offenen (ausgewiesenen) Reserven haben die
Banken bisher — von ganz wenigen Fällen abgesehen — unangetastet
gelassen; sind außergewöhnlich hohe Verluste vorhanden, so werden sie
aach Möglichkeit dem jeweiligen Jahreserträgnis oder den stillen Reserven
 entnommen, Der Kredit einer Bank, die genötigt wäre, ihre offenen
Reserven anzugreifen, würde leiden. Statistisch nicht erfaßbar sind die
3tillen Reserven, die sich aus einer zu niedrigen Bewertung der Aktiva
ergeben. — In den Ausweisen, die Propagandazwecken dienen, wird öfters
der Prozentsatz der Reserven im Verhältnis zum Aktienkapital angegeben.
Dieser Prozentsatz hat aber, genau betrachtet, Interesse nur für die
Aktionäre der Bank. Für die Gläubiger, die doch durch ein günstiges
Prozentverhältnis der Reserven zum Aktienkapital die Überzeugung gewinnen
 sollen, daß man der Bank Vertrauen schenken dürfe, haftet neben
den Reserven auch das Aktienkapital. Hat eine Bank große Verluste
erlitten, die nicht durch Einnahmen des laufenden Jahres oder stille
Reserven gedeckt werden können, so wird der Verlust zunächst durch die
Reserven gedeckt. Reichen sie nicht aus, so trägt das Risiko das Aktienkapital,
 und ist auch dies noch nicht hinreichend, so werden die fremden
Gelder zur Deckung herangezogen. ;
3. Kreditoren. Dieser Posten hat eine vollkommene Umgestaltung erfahren.
 Die Gliederung ist vereinfacht. Nicht mehr ausgewiesen werden
die Nostroverpflichtungen, also Gelder, die bei der Reichsbank
und anderen Geldgebern des In- und Auslandes aufgenommen werden,
am das zeitweise Mißverhältnis zwischen eigenen Mitteln plus fremden
Geldern und Ansprüchen, die an die Bank gestellt werden, zu überbrücken.
Der Wegfall dieses Postens, der damit begründet wird, daß der Charakter
dieser Gelder nicht immer ersichtlich war, ist meines Erachtens als ein
Rückschritt zu betrachten. Zwischen Geldern, die die Banken von sich
aus aufnehmen, und Geldern, die ihnen ins Haus gebracht werden und ab-Aießen,
 wenn es dem Einleger gerade paßt, besteht doch ein ganz wesentlicher
 Unterschied!
Die bisherige Trennung „Einlagen auf provisionsfreier Rechnung“
und „Sonstige Kreditoren“ ist fallen gelassen worden, weil dadurch der
Zweck, die „echten Depositen“ von den bloßen „Kassenführungsguthaben“
 zu trennen, doch nicht, erreicht wird. Zweckmäßig würde es aber

1) Die Reserven sind ein Bestandteil des Reinvermögens. Der auf „Reserven“
gebuchte Betrag — verwirrend wirkt die Bezeichnung Reserve-Fonds — soll
nicht zur Verteilung gelangen.
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