sein, die „Sparkonten-Gelder“, für die die Banken seit einigen
Jahren eine lebhafte Propaganda entwickeln, getrennt aufzuführen.
Es bestehen jetzt nur noch 3 Gruppen:
a) seitens der Kundschaft bei Dritten benutzte Kredite. Es sind dies
Kredite, die die Bank dem Kunden bei einer anderen Bank zur Verfügung
 stellt; auf Grund des Akkreditivs hebt der Kunde bei Bedarf
 den Betrag in einem oder in mehreren Posten ab; kommt die
akkreditierende Bank dadurch ins Debet der Bank, die die Zahlungen
 leistet, so wird sie bemüht sein, den Debetsaldo baldigst abzudecken.
 In dieser Position befinden sich auch die von Auslandsbanken
 gegebenen Akzepte. Deutsche Firmen haben für Rechnung
ihrer deutschen Bankverbindungen auf englischeund ameri-Kganische
 Banken trassiert, weil in diesen Ländern die Diskontspesen,
 die der deutsche Käufer der Ware zu zahlen hat, niedriger
 als bei uns sind;
b) Guthaben deutscher Banken und Bankfirmen, Sie sind im laufenden
 Verkehr, oft auf verschiedenen Konten (Inkassokonto, Scheekkonto
 usw.), entstanden, also freie Reserven befreundeter Banken;
2) sonstige Kreditoren.
Zwecks Beurteilung der Liquidität werden von den Geldern unter
b und c die Fälligkeiten angegeben: innerhalb von 7 Tagen, darüber
hinaus bis zu 8 Monaten, nach mehr als 3 Monaten fällig.
4. Akzepte. Der Höhe der eigenen Akzepte schenkt die Kritik mit
Recht große Aufmerksamkeit, Es muß hierbei aber berücksichtigt werden,
 was aus den Bilanzen nicht hervorgeht, aus welchen Motiven heraus
das Akzept gegeben ist, welche Geschäfte zugrunde liegen, ob es dem
Rembours dient — die Banken, die das überseeische Geschäft pflegen,
haben einen besonders hohen Akzeptumlauf — oder der dauernden Beschaffung.
 von Betriebsmitteln. Es handelt sich hier, allgemein gesagt,
um Verpflichtungen, die die Banken, ohne Hergabe eigener Mittel, in Auenützung
 des eigenen Kredits eingegangen sind. Das Bankakzept ist für
den Akzeptanten ein sehr einträgliches Mittel, sich „Geld zu machen“. —
Die früher in dieser Position mitaufgeführten „avisierten und belasteten,
 aber noch nicht zur Einlösung gelangten Schecks“ sind jetzt, mit
Recht, in der Kreditorensumme enthalten, Es handelt sich bei den Schecks
um angekündigte Verfügungen über das Konto. Der Charakter ist also
ain wesentlich anderer als bei den Ziehungen der Kunden auf die Bank,
die von der Bank ausdrücklich vorher genehmigt sein müssen.

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