zu hoch bemessenen liquiden Mitteln, eine Einstellung mit dem vollen
Betrage für durchaus gerechtfertigt halten.
Als die liquideste Anlage nächst der Kasse gelten die Wechselbestände.
 Wer aber einmal einen näheren Einblick in ein Wechselportefeuille
 einer Bank genommen hat, weiß, daß hierin sich ein bei den
einzelnen Banken natürlich sehr schwankender, im Durchschnitt doch
aber sicherlich nicht unerheblicher Prozentsatz Wechsel befindet, mit
deren Eingang bei Verfall niemand rechnet. Sie haben ihren Ursprung
nicht in Handelsgeschäften, sondern in Kreditoperationen, werden dauernd
prolongiert und bald bei dieser, bald bei jener Bank rediskontiert, öfter
auch bis zum Verfall im Portefeuille liegen gelassen, Teilweise sind sie
auch gar nicht zur Weitergabe bestimmt, sondern sie sind nur zur größeren
Sicherheit gegeben; oder aber eine Kontokorrentschuld ist in eine Wechselschuld
 umgewandelt worden, um die Bilanz zu verschönern, denn durch
Diskontierung des Wechsels hat sich das Debitoren-Konto um den Erlös
des Wechsels verringert, und — ein Wechselbestand gilt ja als eine
liquidere Anlage als das Debitoren-Konto. Zu den liquiden Anlagen
erster Ordnung gehören auch die unverzinslichen Schatzanweisungen,
 soweit sie bei der Reichsbank diskontierbar sind.
Hinsichtlich der Beurteilung der Liquidität der Effekten gehen die
Ansichten auseinander, Ich bin, ebenso wie übrigens auch Riesser,
der Ansicht, daß es viel zu optimistisch ist, zu den liquiden Aktiven alle
Effekten zu zählen. Am nächsten wird man der Wirklichkeit kommen,
wenn man, wie der Deutsche Ökonomist, als liquide nur diejenigen Effekten
 rechnet, die bei der Reichsbank beleihungsfähig sind. Auch sie werden,
wenn sie in großen Posten an den Markt kommen, nur mit größeren oder
geringeren Kurseinbußen zu veräußern sein; dagegen wird sich, als Kompensation
 für die nicht verkäuflichen lombardfähigen Werte, natürlich
auch ein Teil der anderen Effekten verkaufen lassen.
Wenn wir gesagt haben, daß die ganze Liquiditätsberechnung wenig
praktischen Wert hat, solange man nicht die einzelnen Forderungen
kennt, So gilt dies insbesondere von den Debitoren. Am ehesten werden
in der Regel die Blankokredite eingezogen werden können und diejenigen,
für die als Unterpfand Werte dienen, die bei der Reichsbank lombardfähig
 sind. Gar nicht hingegen kommen in Betracht Kredite, die durch
Sicherungshypothek gedeckt sind. Grundstücke sind oft schon in
normalen, sicherlich aber in kritischen Zeiten zu dem Werte, zu dem die
Sicherungshypothek ausläuft, unverkäuflich. Die Bank müßte also selbst

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