Zur Ermittelung der Liquidität müssen alle Filialen und Depositenkassen
 in den ersten Tagen eines Monats für den Ultimo des vorangegangenen
 Monats eine Aufstellung sämtlicher Konten machen, mit Angaben,
 wodurch die einzelnen Debetposten gedeckt sind. Es empfiehlt
sich hierbei, die einzelnen Deckungsmittel in Kategorien zu teilen, etwa
analog der Spezifizierung, die das Bilanzschema vorschreibt, also z. B.:
1. gedeckt durch Wertpapiere, die bei der Reichsbank lombardfähig sind,
2, gedeckt durch sonstige börsengängige Wertpapiere, 3. gedeckt durch
3onstige Wertpapiere, dann weiter: 4. gedeckt durch Sicherungshypotheken
und 5, Blankokredite, wozu auch die ungedeckten Bürgschaftskredite zu
zählen sind. Weiter sind in den Aufstellungen Mitteilungen über Höhe
des Barbestandes, des Wechsel-Portefeuilles, der eigenen Effekten, der
Kündigungsfrist der fremden Gelder, der in nächster Zeit vermutlich
aus- und eingehenden Summen usw. zu machen.
Auf Grund der Angaben rechnet die Direktion nach einem Schlüssel,
der natürlich bei den einzelnen Banken verschieden ist, und bei dessen
Feststellung langjährige praktische Erfahrungen zugrunde: gelegt sind,
für ihre eigenen Zwecke eine Liquidität aus, um danach ihre
Maßnahmen zu treffen. Größere Konten und Kunden müssen individuell,
ıach dem Charakter der Geschäfte behandelt werden. Mitunter ordnet
auch die Direktion, oft auf Wunsch des Aufsichtsrates, an, daß die Ge-3amtengagements,
 nach Branchen getrennt, ausgerechnet werden, um
das Risiko hinsichtlich Sicherheit und hinsichtlich Liquidität in einer
Branche oder auf einem Gebiet kennenzulernen und Vorkehrungen zu
treffen, daß es nicht zu sehr anwachse.
Der Aufsichtsrat sieht z. B., daß 20% von den Mitteln der Bank direkt
und indirekt in Terrains investiert sind. Das zeugt von einer sehr
schlechten Disposition der Direktion, und die Politik der Bank geht daraufhin,
 hier baldmöglichst Änderungen zu treffen. Die diesbezüglichen
Personen- und Sachkonten werden einzeln durchgesprochen, und es wird
zu ermitteln gesucht, wo, ohne allzu große Schädigung, Objekte abgestoßen
und Kredite gekündigt werden können, und den Filialen und Depositenkassen
 werden entsprechende Anweisungen erteilt. Banken, bei denen
z. B. auf diesem Gebiete die Engagements einen allzu großen Umfang
angenommen, und die, weil sie niemals solche Generaldispositionen aufgestellt
 hatten, vielleicht gar nicht wußten, wie sehr auf diesem Gebiete
ihre Engagements angewachsen waren, konnten diese nicht mehr vermindern,
 nachdem auf dem Terrain- und Baumarkt der Konjunktur-199

