55 000—70 000 geschätzt, 1923 war sie auf etwa 330 000 angewachsen,
und Anfang 1980 beträgt sie wohl etwa 88 0001).
Aus der großen Gruppe der Handlungsgehilfen haben sich die „Bankkommis“
 herausgehoben, die später, zuerst in den Banken, dann allgemein,
die Bezeichnung „Bankbeamte“ annahmen. Der Bankbeamte ist keine
„vorübergehende Erscheinung“ mehr, wie in den 50er und 60er Jahren
des vorigen Jahrhunderts, sondern er bleibt Bankbeamter; für ihn
gilt das Dichterwort: „Als dienendes Glied schließ’ an ein Ganzes dich an.“
Während der Bankkommis früher danach strebte, Bankier zu werden, geht
heute sein Trachten dahin, die Stellung eines „Vorgesetzten“ zu erringen.
Der übliche Bildungsgang ist: Besuch des Gymnasiums oder einer
zleichwertigen Anstalt bis Ober-Sekunda oder Unter-Prima, und dann
ne 21/,jährige Lehrzeit in einem Bankgeschäft, einer Provinzbank,
neuerdings auch vielfach in den Depositenkassen einer Großbank 2).
Die beste Ausbildungsmöglichkeit bietet ein Bankgeschäft
mittlerer Größe, das möglichst alle Geschäftszweige betreibt, und in dem
der Lehrling alle wichtigeren Arbeiten erlernen und in jeder der Hauptabteilungen
 (Wechselbüro, Registratur, Kasse, Korrespondenz, Effektenabteilung,
 Buchhaltung, Börsenbüro, Sekretariat usw.) einige Monate
unter Anleitung eines erfahrenen Beamten arbeiten kann. In größeren
Betrieben ist die Arbeitsteilung zu weit vorgeschritten und damit eine
Schematisierung herbeigeführt, die einer vielseitigen Ausbildung hinderlich
 ist. Eine gute Lehre kann aber die Depositenkasse einer Bank sein.
Das Wesentliche ist, daß der Lernende nicht als billige Arbeitskraft
ausgenutzt und dauernd zu mechanischen Tätigkeiten verwendet wird.
Ein wohlwollender Chef, dem die Ausbildung des Lehrlings — des Nachwuchses
 für das Gewerbe — anvertraut ist, wird Sorge dafür tragen, daß

1) Nach der Berufszählung vom 16, Juni 1925 betrug die Zahl der im Bank- und
Börsenwesen in Deutschland beschäftigten Personen 227 552, davon waren in Preußen
140 386 Personen tätig, In diesen Zahlen sind die bei Sparkassen und Kreditgenossenschaften
 Tätigen einbegriffen.
?) Auch der Weg ist zu empfehlen: Erst (2—21/2 Jahre) Lehre im Bankbetrieb
and nachher Besuch der Universität oder Handelshochschule, oder evtl. gleich.
zeitiger Besuch von Vorlesungen an einer Hochschule.
Beamte, die den nationalökonomischen oder juristischen Dok-;orgrad
 besitzen oder Diplom-Kaufmann oder Diplom-Volkswirt
sind, haben, insbesondere bei der Reichsbank und bei den Staatsbanken, mehr Aus-Sicht,
 schneller vorwärts zu kommen, d. h. wenn siesichinder Praxis bewähren,
 rascher in leitende Stellen zu gelangen als andere Bankbeamte,

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