der Lehrling öfter seinen Platz wechselt und daß ihm Zeit zur Information
 bleibt. Er wird dies um so eher tun, wenn er beim Lehrling den
Drang nach Fortbildung wahrnimmt, und er wird es ihm keineswegs verargen,
 wenn er nicht nur mechanisch die ihm aufgetragenen Arbeiten
ausführt, sondern neben dem „Wie“ auch nach dem „Warum?“ fragt.
Warum wird dies gerade so und nicht anders gemacht? Und der Lernende
 wird selbst bald herausfinden, welche Beamte willens und in der
Lage sind, ihm Auskunft zu erteilen. Die Zahl der Lehrlinge muß in
sinem richtigen Verhältnis zum Personal stehen. Einem Lehrmeister
(Beamten) sollte in der Regel nicht mehr als ein Lehrling zur Ausbildung
zugeteilt werden.
In gewisser Weise erschwert wird die Ausbildung neuerdings durch die
Mechanisierung der Betriebe und die Verwendung von Büromaschinen
aller Art, die den Betrieb vereinfachen und die Unkosten verringern sollen,
Zur Bedienung der Maschinen wird es in den meisten Fällen
keiner gelernten Bankbeamten bedürfen, Für diese mechanische Massenarbeit
 genügen „angelernte Kräfte“; während die Bezeichnung „Bankbeamter“
 nur diejenigen führen sollten, die eine reguläre Lehrzeit im
Bankgewerbe durchgemacht haben. Die Zahl der Bankbeamten wird auf
diese Weise zwar erheblich verringert, aber infolge der höheren Anforderungen,
 die an sie gestellt werden, muß eine Auslese getroffen werden,
and damit wird die soziale Lage der Bankbeamten sich wesentlich
 bessern.
Infolge der Mechanisierung im Bankbetriebe wird weit mehr noch als
früher Hand in Hand mit der praktischen Ausbildung das theoretische
 Studium gehen müssen. Der Lehrling wird von Beginn der
Lehre an — möglichst schon vor dieser Zeit — grundlegende (zunächst
natürlich allgemeinverständlich geschriebene) Werke über Geld-, Bankund
 Börsenwesen lesen müssen, desgleichen Schriften über Buchhaltung
im allgemeinen und Bankbuchhaltung im besonderen. Er wird ferner, soweit
 an dem betreffenden Platze sich Gelegenheit hierfür bietet, Vorlesungen
 über Bank- und Börsenwesen, Kreditverkehr, über Handelsrecht,
Grundzüge des bürgerlichen Rechts usw. an Universitäten, Handelshochschulen,
 Technischen Hochschulen hören und an Vortragsreihen und Vorträgen
 in den Abendstunden teilnehmen.
Die Aussichten, ohnebanktechnische Ausbildung eine gutbezahlte
 Stellung in einer Bank zu bekommen, sind auch für den, der
den volkswirtschaftlichen oder juristischen Doktorgrad hat, oder für den

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