kann jeder Bankbeamte selbst dazu beitragen, sich eine angesehene soziale
Stellung zu schaffen und das Niveau seiner Kollegen zu heben.
Vertrauen zuerwerben ist das Ziel der Bankleiter und soll auch
die höchste Aufgabe der Bankbeamten sein. Als treue Berater im Geldund
 Kreditverkehr und bei Kapitalanlagen können sie ungemein nützlich
und aufklärend wirken. Ohne zu fragen, was kostet’s und was bringt’s
ein?, wird der theoretisch und praktisch ausgebildete Bankbeamte in
höherem Maße als bisher an der Lösung wirtschaftlicher Fragen mitarbeiten
 können, Aufklärung und Belehrung über die Einrichtung von
Bank und Börse weiten Schichten der Bevölkerung zukommen lassen, und
indem er in dieser Weise den Interessen der Allgemeinheit dient, wird er
sich den Dank und die Hochachtung seiner Mitmenschen erwerben. —
Eine besondere Stellung nehmen die Beamten der staatlichen
Bankinstitute ein. Die Gehaltsverhältnisse sind hier von jeher
einheitlich geregelt gewesen, und der Beamtencharakter kommt noch
deutlicher zum Ausdruck. Gemeinsam ist diesen Staatsbanken, daß für
die Annahme der Beamten bestimmte, bei den einzelnen Instituten verschiedene
 Vorschriften hinsichtlich Alter, Schulzeugnissen, kaufmännischer
 Ausbildung usw. bestehen.

Wie bei den Privatinstituten, hat jeder kaufmännisch ausgebildete Beamte
 dieser Banken die Möglichkeit, es bis zum Mitglied des Direktoriums
zu bringen. Da aber eine Anzahl dieser Stellen Juristen vorbehalten wird,
ist die Chance noch geringer als bei den Privatbanken. Doch gibt es bei
diesen Instituten eine Menge anderer Posten, die wegen der sozialen Stel-Jung,
 die ihr Inhaber genießt, sehr erstrebenswert sind. Es gibt nur einen
Aufstieg von der Pike auf. Eine gesonderte Laufbahn für den höheren
 Bankdienst gibt es nicht,
So steht bei der Deutschen Reichsbank der Aufstieg aus dem
praktischen Bankdienst in leitende Stellen grundsätzlich allen kaufmännisch
 vorgebildeten Reichsbankbeamten offen, die sich im praktischen
Dienst bewährt haben und das „höhere Bankexamen“, zu der sich
der Kandidat frühestens 4 Jahre nach der Anstellung als Bankinsvektor
melden kann, bestanden haben.
Die Aufnahme kaufmännisch vurgebildeter junger Leute in den Reichsbank-Dienst
 wird von folgenden Bedingungen abhängig gemacht:
1. Der Bewerber soll unverheiratet, muß körperlich gesund und ohne auffallende
Bildungsfehler sein.
2, Er darf bei der Einberufung nicht über 26 Jahre alt sein,

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