Nicht unter den Tarifvertrag fallen ohne weiteres: Direktoren
und stellvertretende Direktoren, Generalbevollmächtigte, sowie Angestellte,
 deren Berufstätigkeit in der Bank eine abgeschlossene Hochschulbildung
 zur Voraussetzung hat; auf besonderen Antrag: Prokuristen,
 Leiter von Depositenkassen, Wechselstuben und Abteilungsvorsteher.
 In der Praxis ist der Kreis ja bereits viel weiter gezogen. Wer
mehr als den Durchschnitt leistet, muß — das liegt im Interesse der Arveitgeber
 wie der Arbeitnehmer — dafür besonders bezahlt werden.
Das Gesamteinkommen eines Bankprokuristen in Berlin und an grö-Beren
 Plätzen schwankt zwischen 5000 und 25 000 RM; Einzelprokuristen
großer Bankfirmen, Abteilungsdirektoren, stellvertretende Direktoren und
Direktoren großer Filialen beziehen 12000 bis 80000 RM und mehr.
Das Gesamteinkommen eines Vorstandsmitgliedes oder Geschäftsinhabers
einer Großbank kann man, einschließlich der Aufsichtsratstantiemen, die
mit dieser Stellung zusammenhängen, auf 1/, Million RM und mehr beziffern,
 In anormalen (wirtschaftlich schlechten) Jahren erfahren natürlich
 die Ziffern mehr oder. minder große Kürzungen. Wohl in keinem
anderen Beruf ist die Spanne zwischen den Durchschnittseinkommen
und den Spitzengehältern so hoch wie im Bankgewerbe.
Zwar trägt jeder Bankbeamte den Marschallstab im Tornister, doch
ist im allgemeinen die Möglichkeit für die Bankbeamten, schnell vorwärts
zu kommen, in bessere, selbständigere Stellen aufzurücken, nicht sehr groß.
Ein Wechsel der Beamten durch Übergehen von einer Bank zur anderen,
der weder im Interesse der Beamtenschaft noch in dem der Bank liegt,
findet heute nur noch vereinzelt statt. Eine Zeitlang suchten ihn die Leitungen
 der D-Banken, unbilligerweise, zu unterbinden; sie schlossen im
Herbst 1906 ein Abkommen, in dem sie sich verpflichteten, keinen Beamten
 zu engagieren, der bei einer der anderen Kartellbanken sich in ungekündigter
 Stellung befände. Durch Intervention der Bankbeamtenzereine
 ist diese Maßregel, die praktisch wenig Bedeutung hatte, aber
geeignet war, Erbitterung unter den Bankbeamten hervorzurufen, bald
wieder aufgehoben worden.
Im Interesse der Bank liegt es, einen Stamm von zuverlässigen Beamten
zu besitzen, die eingearbeitet sind und den Betrieb kennen. Zu diesem
Zweck sollten sie, wie aber leider meist nicht geschieht, häufig ihre Tätigkeit
 wechseln. Um die Beamten an die Bank zu fesseln, dienen außer
tariflichen Zulagen die mit dem Dienstalter steigenden Chancen, einen

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