hungen des Vorsitzenden des Deutschen Bankbeamten-Vereins, Max Fürstenberg.
 Aber auch die Bankdirektoren und Bankiers, die letzten Endes
die Pläne zur Verwirklichung gebracht haben, verdienen den Dank der
Bankbeamtenschaft: —
Um die Beamten zur Sparsamkeit anzufeuern, sie aber vor Effektenspekulationen
 möglichst zu bewahren, verzinsen viele Firmen das Guthaben
 der Beamten zum Lombardsatz der Reichsbank.
Beamtenkassen, denen ein zinsfreies Darlehen seitens der Bank gegeben
ist, gewähren Vorschüsse, z. B. in Form der Diskontierung der Gehaltsquittung.
 Durch gemeinsamen Einkauf von Lebensmitteln usw. verschaffen
 sie den Beamten Erleichterungen verschiedener Art. Kantinen
im Bankgebäude liefern, da die Direktionen Räume, Heizung und Beleuchtung
 kostenfrei zur Verfügung stellen, zu mäßigen Preisen Speisen
und Getränke. Klubräume und eine Bibliothek im Lesezimmer dienen
der Erholung und Fortbildung. Größere Banken besitzen eine Anzahl
Sport- und Fachabteilungen, zu deren Unterhaltung die Bankleitungen
Zuschüsse gewähren.

3. Die Bankbeamten-Organisationen.
Wenn die Bankbeamten schon früher in sozialer Beziehung viel mehr
als Angestellte anderer Erwerbszweige erreicht hatten, so verdanken sie
dies nicht zum geringen Teil den Männern, die an der Spitze der Bankbeamtenvereine
 gestanden und in weiser Taktik auf dem Boden der gegebenen
 Verhältnisse „praktische Standesarbeit“ geleistet haben. Die
Sonderheit des Standes erheischte eine eigene Standesvertretung.
Im Dezember 1890 ist der Vereinder Bankbeamtenin Berlin
 errichtet worden. Er bezweckte:
die Wahrnehmung der Interessen seiner Mitglieder in materieller, wissenschaftlicher
 und sozialer Beziehung, sowie den Betrieb eines Krankenkassen-Unternehmens
auf Grund der jeweils bestehenden reichsgesetzlichen Bestimmungen, und hat seinen
Sitz in Berlin.
Zur Erreichung seines Zweckes stellte sich der Verein folgende Aufgaben:
Stellenvermittlung,
Unterstützung der Mitglieder bei Stellenlosigkeit und in anderen Notlagen,
Gewährung freier ärztlicher Behandlung und freier Arznei,
Errichtung einer Hilfskasse für Krankheits- und Sterbefälle,
Unterstützung von Witwen und Waisen (Witwen- und Waisen-Unterstützungs-Fonds),

Verschaffung von Vergünstigungen beim Einkauf von Waren, sowie beim Besuch
von Bädern, Theatern, Konzerten usw.,
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