„Allgemeiner Verband der Deutschen Bankbeamten“ — (Berlin W 8,
Französische Str. 21) die soziale Lage der Bankbeamten bessern zu
können. „Eine ganze Weltanschauung“, so heißt es in der 1. Nummer
des Verbandsorganes, „ist es, die uns von dem Harmonieprogramm des
Deutschen Bankbeamten- Vereins trennt“.
Verbandeszweck ist: Wahrung und Förderung der sozialen und wirtschaftjiichen
 Interessen der Bankangestellten, Insbesondere betrachtet der Verband als
seine Aufgabe, „die Rechtsverhältnisse der Bankangestellten zu heben und ihrer
Arbeit eine angemessene Entlohnung zu sichern“. Parteipolitische und religiöse
Bestrebungen sollen ausgeschlossen sein, ebenso alles das, was mit den eigentlichen
Aufgaben des Verbandes nicht im Zusammenhang steht. Dagegen sollen alle diejenigen
 Bestrebungen unterstützt werden, „die die Befreiung der von dem Ertrag
ihrer Arbeitskraft lebenden Personen aus der Abhängigkeit wirtschaftlicher und
sozialer Natur erstreben“. Zur Erreichung dieser Zwecke sieht der Verband „die
Mittel der gewerkschaftlichen Selbsthilfe gegenüber der Einwirkung von Reich,
Staat und Gemeinde als primär an“. — „Der Verband erstrebt die Überleitung der
privatkapitalistischen Produktionsweise in die gemeinwirtschaftliche und fordert
gleichzeitig die Demokratisierung der Betriebe.“
Entsprechend seinem freigewerkschaftlichen Programm ist der Aufbau des Verbandes,
 im Gegensatz zum Deutschen Bankbeamten-Verein, streng zentralistisch.
Sein Charakter als Kampforganisation wird durch die Einrichtung
 einer Gemaßregeltenunterstützung unterstri-2hen;
 Mitglieder, die infolge ihres Eintretens für die Verbandsbewegung stellenlos
wurden, erhalten auf Antrag der örtlichen Verwaltung Gemaßregeltenunterstützung
in voller Höhe des tariflichen Monatsgehalts auf die Dauer von 6 Monaten. Voraussetzung
 ist jedoch, daß ihr Eintreten von den Organen des Verbandes gebilligt worden
ist und die Maßregelung als solche vom Vorstand anerkannt wird.
Gemeinsam mit den anderen Bankbeamtenorganisationen kämpft der Verband für
zeitgemäße Festsetzung der Tarife und wendet sich gegen das Überstundenwesen
 im Bankgewerbe. Der Verband erstrebt „weitestgehendes Mitbestimmungsrecht
 der Angestellten, beginnend beim Einzelbetrieb bis zu den höchsten
Stellen der zentralen Wirtschaftsorganisation“, „Einwirkung auf die Gesetzgebung,
soweit sie die rechtliche, soziale und wirtschaftliche Stellung der Bankangestellten
betrifft“, „Pflege der Solidarität, Abhaltung von Versammlungen, Bankangestelltentagen,
 Enqueten usw. in allen Orten des Deutschen Reiches“. Er unterstützt
seine Mitglieder in Fällen der Not, gewährt ihnen Rechtsschutz aus dem Dienstverhältnis,
 Rech tsratin allen anderen Fällen.
Der Mitgliedsbeitrag ist gestaffelt. Er soll in der Regel mindestens 1%,
les Monatseinkommens betragen,
Die Zahl der Mitglieder betrug Ende 1928 11 526. Davon 7086 kaufmännische und
2689 gewerbliche Angestellte. 1293 Mitglieder waren noch jugendlich, 278 stellungslos.
 Über die Tätigkeit berichtet eingehend der Geschäftsbericht.
Gerade die Bankdirektoren, die, wie ich, niemals den Herrenstandpunkt
vertreten, sondern jeden Beamten, der seine Pflicht tut, als Mitarbeiter

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