and walten konnte, in unserem Verbande eine Instanz erstanden ist, die die Intersen
 der Arbeit mit Nachdruck vertritt.“ -

Noch immer tobt im Bankgewerbe der Kampf. zwischen Arbeitnehmern
und Arbeitgebern; und oft nimmt er recht unschöne Formen an! Wer,
wie ich, jahrelang als „Bankbeamter“, als „Oberbeamter“ und als „Arbeityeber“
 (Bankdirektor) im Bankgewerbe tätig war, fragt sich immer wieder:
 Muß dies sein? Die Organe der englischen, der amerikanischen
und der französischen Bankbeamten bringen in der Hauptsache fachwissenschaftliche
 Aufsätze, und den Fragen der Fortbildung im Beruf
wird größtes Interesse geschenkt (s. a. S. 463 ff.). Und in Deutschland?
Wieviel Kraft, die besser genutzt werden könnte, geht durch diese Kämpfe
hüben und drüben verloren! ;

Durch Rationalisierung der Innenbetriebe und durch Fusionen
 sind eine Anzahl Beamte überflüssig geworden. Zahlreiche Angestellte
 mußten im Interesse der Wirtschaftlichkeit der Betriebe gehen.
Aber nicht nur Ehrenpflicht, sondern Pflicht war es, sie angemessen
 zu entschädigen und, soweit sie noch rüstig waren, ihnen die Schaffung
 einer neuen Existenz nach Möglichkeit zu erleichtern. Die Abkehrgelder
 sind Organisationskosten, die zum Kaufpreis der Maschinen und
zum Erwerbspreis angegliederter Firmen zugeschlagen werden müssen.
Die im Betriebe Verbliebenen sollten aber entsprechend ihren Leistungen
 bezahlt werden! Wer dauernd mit Sorgen ums tägliche Brot zu
kämpfen hat, kann keine ersprießliche Arbeit leisten. Tariflöhne mögen
pestehen bleiben, aber als wirkliche Mindestlöhne. Streben jedes
Tüchtigen wird es sein, „aus dem Tarif herauszukommen“. Müßte es
nicht auch für die Bankleitungen ein Ehrgeiz sein, alljährlich festzustellen,
 wie viele Prozent ihrer Beamten nur noch „tarifmäßig“ bezahlt
werden ? 1).

Wer trägt die Mehrkosten ? Zum Teil die Beamten selbst durch Leistung
hochwertiger Arbeit — minderwertige Arbeiter werden ja ohnedies beim
1) „Privates Ertragsstreben‘“, sagte Jacob Goldschmidt, einer der klügsten
und hervorragendsten Großbankleiter, auf dem Kölner Bankiertage (1928), „ist die
Triebfeder unseres wirtschaftlichen Handelns, die den Arbeitnehmer nicht weniger
als den Arbeitgeber beherrscht, und die durchaus geeignet ist, mit dem Aufstieg des
Individuums auch eine höhere Entwicklungsform der Zusammenarbeit zu zeitigen.
Deshalb darf weder das Streben der Arbeitnehmer nach größerem
Anteil am Ertrag der Wirtschaft bekämpft, noch darf der individuelle
»roduktive Schaffensgeist des Unternehmers herabgedrückt werden“,

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