Die Vereinigung zählt etwa 4000 Mitglieder. Sie gibt eine monatlich
erscheinende Vereinszeitschrift (Mitteilungen der Vereinigung von Oberbeamten
 im Bankgewerbe E. V.) heraus. Neben Wohlfahrtseinrichtungen,
wie Stellenlosenunterstützung und Hilfe im Falle unverschuldeter Notlage,
 Stellenvermittlung, Rechtsschutz usw. hat die Vereinigung für ihre
Mitglieder eine freiwillige Sterbekasse eingerichtet. Im übrigen
hat sie den Mitgliedern zahlreiche Vergünstigungen wirtschaftlicher Art
verschafft.

4, Die Berufsbildung der Bankbeamten.
Am 24. Oktober des Jahres 1899 sprach ich im „Verein der Bankbeamten
 in Berlin“ über die „Fachbildung des Bankbeamten“. Ich wies
darauf hin, daß auch der Bankbeamtenverein der allgemeinen Zeitströmung
 mehr als bisher Rechnung tragen und in Zukunft in einer gediegenen
 fachwissenschaftlichen Ausbildung seiner
Mitglieder eine seiner Hauptaufgaben suchen müsse, und sagte:
Dies ist m. E. der einzige Weg zur Hebung des Niveaus des ganzen
Standes und zur Besserung der sozialen Lage des einzelnen. Infolge der
immer mehr um sich greifenden Konzentration des Bankbetriebes und
des dadurch bedingten Verschwindens zahlreicher mittlerer und kleinerer
Bankgeschäfte ist naturgemäß vielfach eine Verschlechterung in der praktischen
 Ausbildung des Nachwuchses eingetreten, womit aber nicht gesagt
sein soll, daß es nicht auch heute noch eine Anzahl Bankfirmen gebe,
die ihren Lehrlingen Gelegenheit bieten, etwas Tüchtiges zu lernen.
Wer seine Lehrzeit unter diesen günstigen Verhältnissen absolviert hat,
vesitzt einen gewaltigen Vorsprung vor den Kollegen, die von ihren Chefs
als billige Arbeitskraft ausgenutzt worden sind und sich nur einen geringen
 Teil praktischer Kenntnisse aneignen konnten. Das auf Grund
praktischer Erfahrungen erlangte Wissen bildet das Fundament, auf dem
theoretische Kenntnisse leicht aufgebaut werden können. Diese wird sich
auch der aneignen müssen, der die denkbar günstigste Lehre hinter sich
hat, denn alles, was der vorwärtsstrebende Bankbeamte wissen muß,
Jäßt sich heutzutage in der Praxis nicht mehr erlernen. In allen Sätteln
muß der Bankbeamte wie der Bankleiter festsitzen. Wissen und Können
müssen gepaart sein!
Manche Fähigkeiten, wie schnelles Handeln und Denken, lassen sich
schulmäßig und hochschulmäßig nicht lehren und nicht erlernen. Aber
ein gutes geistiges Rüstzeug, insbesondere auch weitgehende banktech-461

