In etwas stärkerem Tempo erfolgte die Konzentrationsbewegung bereits
um 1873, Anfang der 1870er Jahre hatten. einige größere Banken durch
Gründung von Tochterunternehmungen, die wiederum durch Filialen das
Bankgeschäft eines größeren Bezirkes pflegen sollten, ihren Geschäftsumfang
 zu erweitern gesucht. Es entstanden die sog. „Provinzial“-Banken,
deren bekannteste die im Jahre 1871 von der Disconto-Gesellschaft mit
einem Kapital von nominell 30 Mill. M begründete, 1878 in Liquidation
getretene Provinzial-Discontogesellschaft war. Die Krisis von 1873 hatte
vielen in der Gründerzeit errichteten Banken übel mitgespielt, und sie
sahen, daß sie vor einem Zusammenbruch sich nur durch Aufgehen in
ein anderes Unternehmen retten konnten. Die Banken, die inzwischen
eine günstige Entwickelung genommen hatten, führten eine Anzahl von
Liquidationen der bedrängten Banken durch. Sie übernahmen die zur
Zeit schwer realisierbaren Aktiva und erzielten bei diesem „Entgrünlen“
 nicht nur ansehnliche Gewinne, sondern sie stärkten ihre Macht
and ihren Einfluß auch wesentlich dadurch, daß sie sich die wertvollen
teschäftsverbindungen dieser in Liquidation tretenden Banken sicherten.
Die Konzentrationswelle, die Ende der 1890er Jahre in
Deutschland einsetzte, war eine unmittelbare Wirkung der Börsensteuergesetzgebung
 von 1894 und des Börsengesetzes von 1896.
Das Reichsstempelgesetz von 1894 hatte den bisherigen Umsatzstempel
verdoppelt, und das Gesetz von 1900 brachte eine weitere Erhöhung des Schlußscheinstempels.
 Der Provinzialbankier durfte zwar den Schlußschein des Zentralbankiers
seinem Kunden im Original weitergeben, tat es aber nicht, da er (der Provinzialyankier)
 damit den Kunden auf die direkte Verbindung mit dem Zentralbankier hinzewiesen
 hätte, Erst 1894, als schon zahlreiche Provinzkunden mit Banken und
Bankiers am Börsenplatz direkt, d. h. also mit Ausschaltung des Provinzbankiers,
Börsengeschäfte tätigten, wurde die stempelfreie Kommissionsschlußnote eingeführt.
Die Erhöhung des Schlußnotenstempels traf die Banken in Berlin, Frankfurt a. M.
and Hamburg, die bei ihrem großen Börsengeschäft zahlreiche Orders kompensieren
konnten, weit weniger als die Banken und Bankiers im übrigen Deutschland. Eine
Anzahl Firmen an den Hauptbörsenplätzen setzten, um noch mehr Orders zu erhalten,
den Provisionssatz bis auf 1/2 %/og herab; ein Äquivalent hatten sie in dem Stempel
and in der Courtage, die sie nicht zahlten, aber dem Kunden in Rechnung setzten.
Erst nachdem die kleinen und mittleren Bankfirmen so geschwächt waren, daß sie den
Kampf mit den immer größer gewordenen Banken, die inzwischen allerorten Filialen
ınd Depositenkassen errichtet hatten, die die Orders zu gleich günstigen Bedingungen
wie die Zentrale ausführten, nicht mehr aufnehmen konnten, wurden (1900) auch die
Kompensationsgeschäfte für stempelpflichtig erklärt,
Der erhöhte Umsatzstempel hatte weiter speziell die kleineren Firmen
dadurch geschädigt, daß die sog. Tagesspekulation, die durch ihr
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