Eingreifen die aus börsentechnischen Gründen sich ergebenden kleinen
Kursdifferenzen von einem zum anderen Tage ausglich, unmöglich gemacht
 wurde und auch der sehr wichtige Arbitrageverkehr starke
Einbuße erlitt. Das Verbotdes Terminhandels in MontanundIndustriepapieren
 durch das Börsengesetz vom 22. Juni 1896
bewirkte, daß sich das Geschäft zum großen Teil auf den Kassamarkt
verschob, und daß für die Bewerkstelligung der gleichen Umsätze, wegen
der sofortigen Abnahme der Effekten, eine größere Kasschaltung und
Festlegung der Mittel nötig wurde. Der Privatbankier konnte die erforderlichen
 Kapitalien nicht beschaffen und daher mit den kapitalstarken
Banken unmöglich konkurrieren, vor allem auch, weil ihm fremde Mittel
nur in sehr beschränktem Maße zur Verfügung standen; das große
Publikum vertraute die disponiblen Gelder viel lieber den Banken an, die
Jurch ihr hohes Kapital und ihre Bilanzveröffentlichungen größere Sicherheit
 boten.
Das Gründungsgeschäft wurde den weniger kapitalkräftigen
Firmen infolge des durch das Börsengesetz von 1896 eingeführten Sperrjahres
 unmöglich gemacht. Es durften nunmehr die Aktien eines zur
Aktiengesellschaft umgewandelten Unternehmens erst ein Jahr nach der
Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister zum Börsenhandel zugelassen
 werden. Die Mehrheit der Privatfirmen war natürlich nicht in
der Lage, die Effekten so lange unverkäuflich und unverwendbar in ihrem
Portefeuille liegen zu lassen.
Börsen- und Depotgesetze hatten zur Folge, daß der Privatbankier in
seiner Tätigkeit eingeschränkt wurde und die Geschäfte bei den Banken
sich mehr und mehr zentralisierten, Da für die Bankiers der meist wichtigste
 Teil des Bankgeschäftes unrentabel wurde, verkauften viele von
ihnen, die die: im Vergleich zum Gewinn unverhältnismäßig hohen Risiken
 nicht mehr tragen wollten, ihr Geschäft an eine Bank.
Durch Übernahme von Privatbankgeschäften dehnten die Großbanken
ihr Provinzgeschäft aus. Zahlreiche Privatbankfirmen ließen sich, aus
Unlust zur Weiterführung des Geschäftes und infolge Mangels an Nachwuchs,
 in einen Großbankkonzern aufnehmen. Die übernommenen Firmen
wurden in eigene Filialen und Depositenkassen umgewandelt. Vorhandene
 Geschäftsgrundlagen wurden benutzt, und das reiche Kapital der
Banken gestattete eine wesentliche Ausdehnung der Geschäfte.
Ein Ende fand diese Entwicklung nach der Stabilisierung der Mark,
als sich zeigte, daß das Filialsystem der Großbanken, gemessen an dem

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