Zwecke des Umtausches in Aktien der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft im
Verhältnis von 1:1 derart einzureichen, daß auf jeden zur Einreichung kommenden
Nennbetrag von Kommanditanteilen der Direction der Disconto-Gesellschaft mit
Dividendenschein für 1929 u. ff. der gleiche Nennbetrag von Aktien der Deutschen
Bank und Disconto-Gesellschaft mit Dividendenschein für 1929 u. ff, gewährt wird,
Die innerhalb der Umtauschfrist nicht rechtzeitig eingereichten Diseonto-Kommanditanteile
 werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für kraftlos erklärt
werden,
Auf Grund der Beschlüsse der a.0. Generalversammlung vom 29. Oktober 1929 sind
ferner die Vermögen der Norddeutschen Bank in Hamburg, Hamburg,
ler A. Schaaffhausenscher Bankverein A.-G., Köln, der Rheini
schen Creditbank, Mannheim, und der Süddeutschen Diseonto-Gesellschaft
 A.-G., Mannheim, auf die Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft
als Ganzes unter Ausschluß der Liquidation übergegangen. Nach dem festgesetzten
Umtauschverhältnis entsprechen den Gesamtkapitalien der 4 vorgenannten Banken
die nebenstehenden Nominalbeträge in Aktien der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft:

12.000 000 RM Aktien der Norddeutschen Bank in Hamburg 12000000 RM
Aktien;
25 000 000 RM Aktien der A, Schaaffhausenscher Bankverein A.-G. 25000000 RM
Aktien;
24 000 000 RM Aktien der Rheinischen Creditbank 18 000 000 RM Aktien;
15.000 000 RM Aktien der Süddeutschen Diseconto-Gesellschaft A.-G 12 500 000 RM
Aktien,
Da das gesamte Aktienkapital der Norddeutschen Bank in Hamburg und der
A. Schaaffhausenscher Bankverein A.-G. sich in Händen der Direction der Diseonto-Gesellschaft
 befand, erübrigte sich die Gewährung von Deutsche Bank- und Discontoesellschaft
 -Aktien gegen Aktien der Norddeutschen Bank in Hamburg und’ der
A. Schaaffhausenscher Bankverein A.-G. Ebenso waren Deutsche Bank- und Diseonto-Gesellschaft-
 Aktien zum Umtausch nicht erforderlich für die im Besitz der Deutsche
Bank und Disconto-Gesellschaft befindlichen bzw. im Wege der Fusion auf sie überzegangenen
 Aktien der Rheinischen Creditbank und der Süddeutschen Diseconto-Gesellschaft
 A.-G. Soweit Deutsche Bank- und Disconto-Gesellschaft- Aktien zu dem
‚nnerhalb einer Frist von mindestens drei Monaten vorzunehmenden Umtausch der
ıusstehenden Aktien dieser beiden Banken erforderlich werden, sind dieselben von
Großaktionären der Bank gegen Barzahlung zur Verfügung gestellt,
Die Übernahme der Vermögen der Direetion der Disconto-Gesellschaft, der Norddeutschen
 Bank in Hamburg und der A. Schaaffhausenscher Bankverein A.-G. erfolgt
auf Grund der Gemeinschaftsbilanz per 31. Dezember 1928, indem die Konten auf die
Deutsche Bank und Diseconto-Gesellschaft unverändert übertragen und demgemäß
auch die Reserven in Höhe von 66 500 000 RM dem Reservekonto der Deutschen Bank
and Disconto-Gesellschaft gutgeschrieben werden. Aus dem sich durch den Übergang
ler Vermögen der Rheinischen Creditbank und der Süddeutschen Disconto-Gesellschaft
 A.-G. auf die Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft gegenüber den bis:
2erigen Einstandspreisen der Aktien dieser beiden Gesellschaften und dem Erwerhs--

