preise der für den Umtausch weiter benötigten Deutsche Bank- und Disconto-Gesell-;schaft-
 Aktien ergebenden Überschuß werden die Kosten der Fusion gedeckt
werden. Der verbleibende Überschuß wird als Agio dem Reservekonto der Deutschen
Bank und Disconto-Gesellschaft mit mindestens 3 500 000 RM überwiesen werden, 50
1aß sich die Reserve, die bei der Deutschen Bank einschließlich der Überweisung aus
dem Gewinn des Jahres 1928 von 5 000 000 RM und der Zuweisung von 7 500 000 RM
aus der Freigabe des in Amerika beschlagnahmten Vermögens 90 000 000 RM betrug,
zuf 160 000 000 RM erhöhen wird.
In den Generalversammlungen, die in Berlin abgehalten werden, gewähren je
2M 100 des Nennwertes einer Aktie eine Stimme.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Reingewinn wird wie folgt verteilt: Zuerst werden 5% dem gesetzlichen
Reservefonds überwiesen, solange dieser den zehnten Teil des Grundkapitals nicht
überschreitet; alsdann werden 4%o auf das eingezahlte Grundkapital verteilt und
hierauf besondere Rücklagen nach Bestimmung der Generalversammlung vorgenommen.
 Aus dem dann verbleibenden Betrag erhält der Aufsichtsrat einen nach $ 245
HGB. zu berechnenden Gewinnanteil von 70/0. Der Rest wird nach Beschluß der
Generalversammlung als weitere Dividende an die Aktionäre verteilf oder auf neue
Rechnung vorgetragen. .
Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Auszahlung der Dividende, die Aushändigung
neuer Gewinnanteilscheinbogen, den Bezug neuer Aktien, die Hinterlegung von Aktien
zwecks Teilnahme an den Generalversammlungen sowie alle sonstigen die Aktien
betreffenden, von einem der Gesellschaftsorgane beschlossenen Maßnahmen außer in
Berlin an den jeweils bekanntzugebenden weiteren Plätzen, unter denen sich jedenfalls
Jie Börsenplätze Augsburg, Bremen, Breslau, Chemnitz, Dresden, Frankfurt a. M.,
Hamburg, Köln, Königsberg i. Pr., Leipzig, Mannheim, München und Stuttgart beinden
 müssen, kostenfrei erfolgen zu lassen.
Die Gesellschaft übernimmt ferner die Verpflichtung zur Veröffentlichung der nach
8 4 Abs. 1 Ziff. 5 der Bekanntmachung betreffend die Zulassung von Wertpapieren
zum Börsenhandel vom 4. Juli 1910 verordneten Bilanzübersichten im Deutschen
Reichsanzeiger. Im übrigen erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft
 im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger und außerdem in den
vom Vorstand zu bestimmenden Zeitungen, unter welchen sieh mindestens eine Berliner
 Börsenzeitung (bis auf weiteres die Berliner Börsen-Zeitung oder der Berliner
Börsen-Courier) und je ein Lokalblatt derjenigen Plätze befinden, an deren Börsen
die Aktien eingeführt sind. Zur Gültigkeit der Bekanntmachungen genügt deren
Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger,
Berlin, im November 1929,
Deutsche Bank und Diseconto-Gesellschaft.

») Dauernde Interessengemeinschaft.
a) Errichtung von Tochterinstituten.
Im Jahre 1871 wählte die Darmstädter Bank eine neue Form zur Vertretung
 ihrer Interessen an fremden Plätzen. Sie gründete Aktienbanken

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