und suchte sich einen dauernden Einfluß auf sie dadurch zu sichern, daß
sie einen großen Teil der Aktien übernahm und mit der Organisation und
Verwaltung des neuen Instituts befreundete Persönlichkeiten betraute.
Von diesem Verfahren versprach sie sich sehr viel. „Wir haben damit
sinen Weg betreten; der unerachtet der außerordentlichen Erfolge, die
wir mit dem System unserer Kommanditen erzielt, und die vielfach zur
Nachahmung angetrieben haben, vielleicht geeignet sein kann, das System
der Kommanditen in Zukunft zu ersetzen. Beide Formen bieten die Möglichkeit,
 die Zwecke der Bank an auswärtigen Stellen unter beschränkter
Haftbarkeit zu fördern und zu erreichen.“
Es handelte sich hier um Neu gründungen im In- und Auslande, nicht
um Provinzinstitute, die bereits in selbständigem Wachstum gekräftigt
waren. Diese Aktienbeteiligungen gewährten aber so schwankende Erträge,
1884 und 1885 sogar Verluste, daß die Kapitalanlage bei Aktienbanken
von 9 Mill. M (1875) allmählich auf 3 Mill. M (1889) zurückgegangen
war, und von 1890 ab ein besonderes Konto dieser Beteiligung überhaupt
aicht mehr geführt wurde.
Von den sog. Provinzialbanken ; d. h. von Tochterinstituten,
die von einer Mutterbank an ihrem eigenen Sitz errichtet waren, und die
ihrerseits sofort wieder Filialen und Kommanditen begründeten, ihre
Tätigkeit aber so abgrenzten, daß sie der Mutterbank keine Konkurrenz
dereiteten, war bereits die Rede. Sie trugen schon bei ihrer Entstehung
den Todeskeim in sich, indem sie, noch ehe sie selbst Wurzel geschlagen
hatten, an anderen Plätzen Filialen und Kommanditen errichteten, die
sie weder aus eigenen Mitteln genügend unterstützen, noch kraft eigener
Erfahrung genügend kontrollieren konnten. Riesser!) nimmt an, und
ich glaube mit Recht, daß die Form der selbständigen Provinzialbanken
am Sitze des Mutterinstituts aus ähnlichen Erwägungen heraus gewählt
worden ist, die schon im Jahre 1864 die Darmstädter Bank veranlaßt
hatten, ihre Filiale in Mainz in eine Kommandite umzuwandeln, nämlich
„um den Kreis der Anstalten, welche die Bank direkt verpflichten können,
- zu beschränken“.
Heute erfolgt die Errichtung von Tochtergesellschaften, abgesehen von
den, mit geringem Kapital begründeten Treuhand gesellschaften,
 im wesentlichen nur zur Ausbreitung der Geschäftsbeziehungen im
Auslande.
1) aa. 0, S, 545.