So wurden gegründet u. a.: 1889 die D eutsch-Asiatische Bank durch die
Deutsche Bank, Disconto-Gesellschaft, Dresdner Bank, Darmstädter Bank, Berliner
Handels-Gesellschaft, Schaaffhausenschen Bankverein und Nationalbank f. D.; 1894
jie Banca Commerciale in Mailand durch die Darmstädter Bank, Berliner
Handels-Gesellschaft, Deutsche Bank, Diseonto-Gesellschaft und Dresdner Bank;
1895 die Bank für Chileunmd Deutschlan d durch die Disconto-Gesellschaft
ınd Norddeutsche Bank; 1898 die Banque Internationale de Bruxelles
Jurch die Darmstädter Bank, Berliner Handels-Gesellschaft, Disconto-Gesellschaft und
Schaaffhausenschen Bankverein; 1905 die Deutsche Orientbank durch die
Dresdner Bank, Nationalbank f. D. und Schaaffhausenschen Bankverein; 1906 die
Deutsch-Südamerikanische Bank durch die Dresdner Bank, Schaaffhausenschen
 Bankverein und Nationalbank f. D.; 1912 die Deutsche Ant ijoquia
Bank in Bremen durch zwei Bremer Bankhäuser und einige Handelsfirmen usw.

8) Aktienerwerb und Aktienaustausch.
Gleiche Vorteile, wie die völlige Verschmelzung, bietet das erheblich
yeringere Mittel erfordernde Beteiligungssystem. Eine Bank
kann andere Banken in der Weise sich angliedern, daß sie einen Teil von
deren Aktien erwirbt und dauernd im Bestand behält, und zwar genügt ein
relativ kleiner Besitz von Aktien; er muß nur so erheblich sein, daß dadurch
 ein größerer Einfluß auf die betr. Bank ausgeübt werden kann, als es
seitens irgendeines anderen Aktionärs möglich ist. Seit 1903 besitzen alle
Großbanken das Konto „dauernde Beteiligung an anderen Banken“
Formell bleiben die Institute, an denen die Bank durch Aktienübernahme
 Interesse nimmt, selbständig. Dies ist insofern ein wesentlicher
Vorteil, als eine nach außen selbständige Provinzialbank unter der eingesessenen
 Bevölkerung einen stärkeren Rückhalt besitzt und auch in der
Lage sein wird, die lokalen Verhältnisse richtiger zu beurteilen. Materiell
 aber steht die angegliederte Bank mehr oder weniger unter dem
Einfluß der angliedernden Großbank. In der Regel üben die herrschende
und die beherrschte Bank die „do ut des-Politik“ aus. Das kleinere Institut
liefert dem größeren die disponiblen Gelder aus, gibt ihm die sämtlichen
Börsenorders für den betreffenden Platz, bringt die Emissionen der betr.
Großbank in ihrer Kundschaft unter usw. Dafür hat die kleine Bank an
der Großbank im Notfalle einen Rückhalt, im Geschäftsverkehr wird ihr
ain „Meistbegünstigungsrecht“ eingeräumt, bei Konsortialgeschäften bekommt
 sie eine Unterbeteiligung, Geschäfte werden ihr nach Möglichkeit
zugewiesen USW. Beide Banken informieren sich gegenseitig und unterstützen
 sich in ihren geschäftlichen Maßnahmen. Ein oder mehrere Vertreter
 der einen Bank befinden sich im Aufsichtsrat der anderen; teilww

