Das Grundkapital der Preußischen Central-Bodenkredit- und Pfandbrief-Bank
wird 36 Millionen RM betragen, also um 7,2 Millionen RM weniger, als das
oisherige Kapital der beiden vereinigten Institute. Dies wird dadurch ermöglicht, daß
Großaktionäre der Preußischen Pfandbrief-Bank 7,2 Millionen RM alte Aktien für
den Umtausch der Centralboden-Aktien zur Verfügung stellen. Diese Konstellation
im Aktienbesitze der Pfandbrief-Bank ist im Verein mit der dadurch bedingten
arheblichen Ersparnis an Gesellschaftsstempel und sonstigen Kosten der Verschmelzung
 dafür ausschlaggebend gewesen, die Fusion juristisch auf der Preußischen Pfandorief-Bank
 aufzubauen. Materiell erfolgt der Zusammenschluß beider Banken auf
absolutparitätischer Grundlage, wie die Namengebung, das Umtauschzerhältnis
 der Aktien (1: 1) und die Zusammensetzung der Verwaltung erweisen,
Der Grund der Fusion liegt letzten Endes in der Erkenntnis, daß 106 private
and öffentlich-rechtliche Realkreditanstalten mit verhältnismäßig kleinen Einzelkapitalien
 einen übersetzten und unrationellen Apparat für die Verteilung des im
Deutschland der Nachkriegszeit verfügbaren Hypothekenkapitals darstellen. Nach
gemeinsamer Überzeugung der Verwaltungen beider Banken wird nur ein wirklich
starkes Einheitsinstitut imstande sein, den großen Aufgaben des Aktivgeschäfts im
Bereiche des Wohnungsbaues und der Siedlung so gerecht zu werden, daß
jer Ruf nach Gründung neuer öffentlich-rechtlicher Anstalten zur Ausfüllung angebıicher
 „Lücken“ im Realkreditgewerbe verstummt. Nur ein hohes und liquides Eigenkapital,
 wie es das vereinigte Institut mit 36 Millionen RM Aktienkapital und 27 Millionen
 RM offenen Reserven besitzen wird, verschafft auch die Möglichkeit, das Hypothekengeschäft,
 das der beengten Mittel wegen heute je nach der Konjunktur am Geldmarkte
 schnell abgestoppt oder stark forciert werden muß, in ruhigere und stetigere
Bahnen zu lenken, was der besseren Auswahl der Beleihungsobjekte und damit der
Bonität des Pfandbriefes zugute kommt. Am wesentlichsten dürften jedoch die Auswirkungen
 des Zusammenschlusses auf dem Gebiete des Pfandbriefabsatzes
sein. Nur ein großes Institut wird, wenn überhaupt, in der Lage sein, den Auslandsmarkt
 dem deutschen Goldmark-Pfandbrief nachhaltig zu erschließen. und
Jas inländische Geschäft mit seinem übersteigerten Wettbewerb der Gesundung
zuzuführen, deren es im Interesse der Verbilligung der Darlehnsbedingungen dringend
vedarf.
Hinsichtlich der Gemeinschaftsgruppen der Hypothezenbanken
 s. Band I S. 428.

ö) Vertragsmäßige Einigung über Verteilung von
Gewinn und Verlust.

Die Beteiligung, von der bisher die Rede war, schafft mehr oder weniger
in Subordinationsverhältnis. Wollen zwei Banken eine Interessengemeinschaft
 eingehen und, weil sie von gleicher Größe und Macht sind, dabei
als Gleichberechtigte miteinander verkehren, so.kann dies auf dem Wege
der vertragsmäßigen Einigung geschehen. Es erfolgen Vereinbarungen hinsichtlich
 der Geschäftspolitik und der Verteilung der Gewinne und Verluste,

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