Das klassische Beispiel hierfür ist die am 10. Dezember 1903 zwischen
der Dresdner Bank und dem A. Schaaffhausenschen Bankverein geschlossene
 Interessengemeinschaft (s. S, 311), die sich, abgesehen von dem
Umfang der beiden Banken, besonders durch die Grundsätze und die
Form des Zusammentretens von den früheren Konzentrationsvorgängen
unterschied *). Diese beiden Banken waren nicht Konkurrenten, sondern
ergänzten sich insofern, als die Dresdner Bank bisher mehr das Kontokorrent-
 und das Depositengeschäft gepflegt, und sich eine Position auf
jem Emissionsmarkte und im überseeischen Geschäft geschaffen hatte,
während es dem Schaaffhausenschen Bankverein geglückt war, wertvolle
Beziehungen mit der Industrie, besonders der Montan- und Eisenindustrie
in Rheinland-Westfalen, dem Schauplatze der Syndikatsbildungen, anzuknüpfen.
 Zwei Gleichberechtigte traten zu einem freien Bündnis zusammen;
 beide blieben Berliner Zentralbanken. .

Die Konsequenzen der Interessengemeinschaft ergaben rein rechnungsgemäß:

| 1908 | 1904 | 1905 [| 1906 | 1907

Dresdner Bank
Dividende in % . . .. 7 7 | 81%
an Schaaffhausen überwie- | |
sener Gewinn in M . — ‘| 819512 | 2583422 |

BU

A. Schaaffhausenscher Pankverein
Dividende in % . ee 6 71a 81), |
ın Dresdner Bank über- | /
wiesener Gewinn in M . — — 753.907 | 226159
für die Dresdner Bank per Saldo 980 066 M, für den Bankverein 572 934 M.
Obgleich die Interessengemeinschaft Dresdner-Schaafhausen auf die
Dauer von 30 Jahren begründet war, hatten sich doch schon, kaum ein
Jahr nach dem Bestehen, im Jahre 1904, bei dem Hibernia-Verstaatlichungsplan
 gewisse Unstimmigkeiten gezeigt, die durch die Erfahrungen
des Jahres 1908 über die Vorkommnisse bei der Internationalen Bohrgesellschaft
 Erkelenz, deren Aktien zum größten Teile im Besitze des
Schaaffhausenschen Bankvereins waren, noch verschärft wurden. Trotz
alledem kam das am 17. September 1908 erlassene Communiqu€, das die
Aufhebung der Interessengemeinschaft ankündigte (8. S. 311), sehr über-1)

 Die erste Interessengemeinschaft im Bankgewerbe war das Abkommen zwischen
der Württembergischen Vereinsbank und der Württembergischen Bankanstalt, das
7on 1881—1922 bestanden hat.