2. das Publikum über den Beruf und die Funktionen des Bankiersstandes,
 sowie über die wirtschaftliche Natur der damit in Zusammenhang
 stehenden Einrichtungen, in erster Linie der Börse, zu belehren;

3. alles statistische, juristische und wirtschaftliche Material zu sammeln,
das zur Vorbereitung von Veröffentlichungen oder sonstigen Schriften
 des Centralverbandes notwendig oder wünschenswert erscheint.
Mitglieder des Centralverbands können alle im Deutschen Reiche
ihren Sitz oder Wohnsitz habenden Banken oder Bankiers, sowie die im
Deutschen Reiche bestehenden oder noch zu begründenden lokalen Vereinigungen
 von Banken und Bankiers, auch die Mitglieder des Vorstan-Jes
 von Banken, ebenso frühere Bankiers und ehemalige Bankdirektoren,
werden.
Die Mitglieder des Vereins können in kleineren, je nach den Verhältnissen.
 abzugrenzenden Bezirken zu Zweigvereinen auf Grund von
Satzungen zusammentreten, die dem Vorstande des Centralverbands abschriftlich
 mitzuteilen sind. Jeder Zweigverein verfolgt die Zwecke des
Vereins innerhalb seines Bezirks; er handelt selbständig, soweit es sich
ım lokale, nach vorheriger Verständigung mit dem Centralverband,
soweit es sich um allgemeine Interessen handelt. Die bereits in
Deutschland bestehenden und dem Centralverband beitretenden Vereinigungen
 von Banken und Bankiers können unter Wahrung ihrer Selbstän-Jigkeit
 Mitglieder werden, oder unter Beibehaltung ihrer Satzungen sich
zu Zweigvereinen des Centralverbands erklären,
Die zur Verfolgung seiner Zwecke nötigen Mittel werden durch
Jahres-Beiträge beschafft, die die Mitglieder auf Grund von Selbsteinschätzungen
 aufbringen.
Der Verband, der alle Banken und einen großen Teil der Privatbank-Ärmen
 zu seinen Mitgliedern zählt, hat sich hohe Ziele gestellt und unter
der tatkräftigen Leitung des Geh, Justizrat Prof. Dr. Riesser auch
zieles erreicht. Seine Leitung erhält Direktiven von Vertretern der Banken
 und Bankfirmen des ganzen Landes. In Wahrnehmung der wirtschaftlichen
 Interessen des Bankierstandes leistet er auf allen Gebieten
der Gesetzgebung und politischen Entwicklung gewaltige Arbeit. Alle
hijerunter fallenden Probleme werden immer wieder Gegenstand tätiger
Mitarbeit der Banken und Bankfirmen !). Es sei hier erinnert an seine
1) S, G. Solmssen, Entwicklungstendenzen und weltgeschichtliche Aufgaben
der deutschen Großbanken. Vortrag. Berlin 1980.

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