Vorbilde dienen. Sie geht von der richtigen Ansicht aus, daß in Fragen
Jes Bankwesens die Interessen der Chefs und Angestellten solidarisch sind
und für beide Teile ein gemeinschaftliches Fachblatt genügt. „Journal
of the American Bankers Association“ und „Bulletin of the American
Institute of Banking“ sind daher seit Juli 1910 vereint und werden
von allen im Bankbetriebe Tätigen — den Officers of the banks, wie den
Angestellten — gelesen, Außer den Kosten für dieses Journal zahlt die
Bankvereinigung noch einen größeren Beitrag für die fachwissenschaftlKche
 Ausbildung der amerikanischen Bankbeamten.
Auch bei den amerikanischen Bankiertagen kommt das enge Verhältnis
zwischen der Vertretung der Chefs und der Angestellten zum Vorschein.
Auf diesen „annual conventions“, die im Herbst, abwechselnd in verschiedenen
 Städten, stattfinden, wird über wirtschaftliche, den ganzen Stand
interessierende Fragen referiert und diskutiert, und eine einheitliche
Rechtsprechung innerhalb der Union für alle das Bankwesen betreffenden
Fragen wird erstrebt.
Eine für Deutschland erfreulicherweise weniger in Betracht kommende
Abteilung der American Bankers Association ist das Protective Committee,
Diese Einrichtung, die jährlich rund 100 000 $, d. i. den vierten Teil der
JTahreseinnahme der Association erfordert, schützt die Mitglieder gegen
Diebstähle und Betrügereien aller Art. Ist ein Mitglied in dieser Weise
geschädigt worden, so werden ihm die gewiegtesten Detektivs zur Verfolgung
 und Bestrafung der Betrüger und Diebe und Wiedererlangung
der Gelder von der Vereinigung und auf deren Kosten zur Verfügung
gestellt. Die hierbei erzielten Erfolge sind nach allen Berichten so hervorragend
 gewesen, daß Diebe, Scheckfälscher und Betrüger das an den
Türen der Banken angebrachte Schild „Member American Bankers’
Association“ derart respektiert haben, daß Schädigungen dieser Art bei
Jen der Vereinigung angehörenden Banken und Bankiers prozentualiter
erheblich geringer gewesen sind als bei den außerhalb der Vereinigung
stehenden.

c) Reichsverband der Bankleitungen.
Die in Deutschland bestehenden Arbeitgeberverbände im
Bankgewerbe-— im Frühjahr 1930 betrug ihre Zahl 52; ihr Name lautet
meist „Verband der (Bremer, Breslauer usw.) Bankleitungen“ — sind im
Reichsverbande der Bankleitungen zusammengeschlossen.
Sein Zweck ist, „durch das Zusammenwirken seiner Mitglieder zu solchen

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