Aber auch die Sanierungen sind für die Banken oft recht vorteilhaft,
and manche Bankdirektoren haben hierin eine solche Routine entwickelt,
daß ihnen die Börse scherzhaft den Titel „Sanitätsrat“ verliehen hat.
Wenn die Bank bisher noch nicht mit dem betr. Unternehmen in Verbindung
 gestanden hat, so schafft sie sich durch Entsendung eines Direktors
in den Aufsichtsrat dauernde Beziehungen, und diese benutzt sie dann
öfters zu einer planvollen Industriepolitik, die dahin gerichtet ist, Einfluß
auf andere Werke gleicher oder ähnlicher Art zu gewinnen.
Ihre vielseitigen Beziehungen ermöglichen es der Bank, den Vermittler
zwischen zwei und mehr Unternehmungen zu spielen und sie zu verschmelzen,
 oder zunächst wenigstens eine Interessengemeinschaft zwischen
ihnen anzubahnen. Oft haben sie auch ein Interesse daran, die Unternehmungen
 wieder in Syndikate oder Konzerne zusammenzufassen. Bei
Fusionen ist, besonders wenn sich zwei Werke zu einem neuen dritten
vereinen, der Bankkredit und die Unterstützung der Bank erforderlich.
Stößt eine solche geplante Verschmelzung auf den Widerstand der Aktionäre,
 des Vorstands oder des Aufsichtsrats, so kann die Bank eingreifen,
indem sie entweder durch Androhung, den Kredit zu entziehen !), einen
Druck ausübt, oder indem sie sich für die Generalversammlung so viel
Stimmen schafft, daß sie die Majorität besitzt, und demnach ihre Anträge
durchgehen.
Da die Aktionäre weit voneinander entfernt wohnen und an der Verwaltung
 des Unternehmens meist nur geringes Interesse nehmen, bedarf

1) Welche Machtstellung die Banken gegenüber den abhängigen Industrieunternehmungen
 besitzen und zeitweise wohl auch in ihrem Interesse ausnützen, illustriert
Folgendes Schreiben, das, nach dem Berliner Börsen-Courier vom 21. November 1901,
lie Dresdner Bank am 19. November 1901 an den Vorstand des Nordwestmitteljeutschen
 Zementsyndikats richtete:
„Nach der im Reichsanzeiger vom 18, cr. veröffentlichten Bekanntmachung Ihrer
Gesellschaft müssen wir mit der Möglichkeit rechnen, daß in der am 30. er. stattindenden
 Generalversammlung Beschlüsse gefaßt werden, die geeignet sein können,
Veränderungen uns nicht genehmer Art in Ihrem Geschäftsbetrieb herbeizuführen.
Aus diesem Grunde müssen wir, zu unserem lebhaften Bedauern, den Ihnen einzeräumten
 Kredit hiermit zurückziehen, bitten demgemäß, Dispositionen auf uns zu
unterlassen und ersuchen Sie gleichzeitig, unser Guthaben spätestens bis Ende
lieses Monats zurückzuzahlen. Wenn indes in der angegebenen Generalversammlung
nichts beschlossen wird, was uns nicht genehm ist, und wir in dieser Beziehung
jurch uns konvenierende Garantien auch für die Zukunft geschützt sind, so erklären
wir uns sehr gern bereit, wegen Gewährung eines neuen Kredits mit Ihnen in Verhandlung
 zu treten.“

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