88 manchmal nur relativ geringer Aktienbeträge, um. die Majorität zu erlangen,
 und die Vertretungsvollmacht ist bekanntlich von den
Kunden der Bank sehr leicht zu haben ?!), ebenso auch auf dem Wege der
Reziprozität von anderen Banken, sofern sie in ihren eigenen Interessen
dadurch nicht bedroht werden, die Verfügung über die bei diesen im
Depot ruhenden Effekten behufs Ausübung des Stimmrechtes. Die Majorität
 bei einer einzigen Generalversammlung genügt, um der Bank die Besetzung
 von Aufsichtsratsstellen durch ihre Direktoren, eine Statutenänderung,
 einen Direktionswechsel usw. zu ermöglichen. Einige solche
Beispiele führt Jeidels?) an. So verschaffte sich seinerzeit der Schaaffhausensche
 Bankverein die Majorität in der Generalversammlung des
Phönix, in der über den Beitritt dieses Werks zum Stahlwerksverbande
abgestimmt werden sollte, und mit dieser Stimmenmehrheit wurde dann
der Beitritt beschlossen. Die Dresdner Bank hatte sich durch vorübergehende
 Beschaffung einer Aktienmehrheit zwei Sitze im Aufsichtsrat der
Königs- und Laurahütte erobert und damit die bisherige Stellung dieses
Unternehmens zur Bankwelt einschneidend verändert.
Neben der Aktiengesellschaft spielen in der Industrie die anderen
Gesellschaftsformen nur eine untergeordnete Rolle. Bei Umwandlungen
 von diesen, z. B. der Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
in die Aktienform, oder von anderen Formen in die Gesellschaft mit beschränkter
 Haftung, die viele Vorzüge, aber auch manche Nachteile hat,
wirken die Banken ebenfalls soweit wie möglich in verschiedener Weise
mit, und schaffen sich dadurch nicht nur einen einmaligen Provisionsgewinn,
 sondern einen dauernden Einfluß auf das Unternehmen. Eine
N eu gründung erfolgt verhältnismäßig selten in Aktienform. Die G. m.
b. H. ist mitunter die Vorstufe für die spätere Aktiengesellschaft. Größere
Mittel legen die Banken in der G. m. b. H. im allgemeinen nicht gern fest.
Daß die G. m. b. H., wenn sie nicht Bankgeschäfte betreibt, keine Bilanz
zu veröffentlichen braucht und der öffentlichen Kritik nicht unterliegt,
ist nicht als Vorzug anzusprechen.
Von den Formen des industriellen Emissionsgeschäftes hatten wir das
Gründungs-, Sanierungs- und Fusionsgeschäft betrachtet. Bei Neuanlagen
and größerem Geldbedarf aus sonstigen Gründen kommt weiter in Betracht
 die Erhöhung des Aktienkapitals oder (und) die Ausgabe von

an S. W. Kaernbach, Die wirtschaftliche Bedeutung der Legitimationsüber-‚ragung.
 Stuttgart 1930. Dort weitere Literaturangaben,
2) a.a. 0. S. 111.

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