Partialobligationen, mit oder ohne Sicherheitshypothek, die seit
der ersten Anleihe des Hörder Vereins im Jahre 1871, im Betrage von
1% Millionen M, eine immer weitere Anwendung erlangt hat.
Erhöht das Industrieunternehmen sein Grundkapital, so läßt es sich
vorher von seiner Bank ein Gebot auf die Aktien machen. Diese erklärt
sich, wenn die Generalversammlung die Erhöhung des Grundkapitals beschlossen
 hat, bereit, die neuen Aktien zu einem festgesetzten Kurse zu
übernehmen, oft mit der Verpflichtung, die Aktien den bisherigen Aktionären
 zu einem bestimmten Kurse zu überlassen (s. Band I). Die Bank
wird Teilhaber des Unternehmens, aber, wie bei der Gründung, nur in
der Hoffnung, die Teilhaberschaft baldmöglichst mit Gewinn einem ande-‚en
 abtreten zu können und mit den Aktien Handel zu treiben.
Im allgemeinen erfolgt die Ausgabe von Aktien zur Beschaffung der
Geldmittel für dauernde Anlagen, die Ausgabe von Obli gationen,
die innerhalb einer Reihe von Jahren getilgt werden, zur Beschaffung von
Geldern, die nur vorübergehend im Betrieb angelegt werden, oder für
Anlagen, die nach einer bestimmten (längeren) Zeit abgeschrieben werden.
Doch sind auch mehrere andere spezielle und allgemeine börsentechnische
Momente für die Wahl, ob Aktien oder Obligationen emittiert werden,
bestimmend. Die Obligation belastet dauernd das Unternehmen mit festen
Zinsen, gewährt aber andererseits den Vorteil, daß eine Verwässerung des
Aktienkapitals vermieden wird, d. h. daß in guten Jahren das Erträgnis
sich auf einen größeren Aktienbetrag verteilt.
Eine gesetzliche Höchstgrenze für die Obligationenausgabe gibt
es nicht. Bei Festsetzung der Höhe des Betrages der auszugebenden
Obligationen ist in erster Linie maßgebend die Möglichkeit, diese Obligationen
 unterzubringen. Dies wieder wird bedingt, abgesehen von der
Lage am Geldmarkt, durch die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens,
die Höhe des Aktienkapitals, die Regelmäßigkeit der Einnahmen usw.
In der Regel werden die Industrie-Effekten, Aktien wie Obligationen,
geschaffen, um einen von den Banken bereits gewährten industriellen Investierungskredit
 zurückzuzahlen. Die Banken übernehmen die Emission
und kreditieren der Gesellschaft den Gegenwert der Aktien und Obligakionen.
 Für die Bank bedeutet dies zunächst natürlich nur eine Änderung
der Form des Kredits, nur eine Umbuchung findet statt. Erst wenn die
Effekten placiert und bar bezahlt sind — wenn sie in der eigenen Kund:
schaft untergebracht werden, geht häufig kein bares Geld dafür ein, sondern
 es erfolgt nur eine Belastung auf Konto, dessen Kreditsaldo dadurch

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