met, Noch bestehende Schwierigkeiten wurden zum Teil auch durch die
Export-Kreditversicherung beseitigt. Der Bank sollte nunmehr
 eine Garantie geschaffen werden. 331/, °/„ des Gesamtrisikos trägt
der Exporteur.
Bei der „Kreditversicherung A“ wird die Bonität des ausländischen
 Empfängers versichert, bei der „Kreditversicherung B“
(Hamburger Plan) gewissermaßen die Bonität des Versenders, des deutschen
 Exporteurs, Die Versicherungsgesellschaft übernimmt der Bank
gegenüber die Garantie für den Exporteur. Sie garantiert, daß bei Nichteinlösung
 der Exportlieferung durch den Empfänger die zurückkommende
 Tratte durch den Exporteur eingelöst wird. Die Sicherheit des
Exportkredits liegt weniger in den exportierten Waren, sondern vielmehr
 darin, daß der Exporteur die Höhe seiner Außenstände — in ihrer
Gesamtheit, wie im einzelnen — in einem richtigen Verhältnis zu seinen
eigenen verantwortlichen Mitteln zu halten weiß.
Die Risiken, die die Bank des Exporteurs besonders angehen, sind
diejenigen, die den Bestand der Firma des Exporteurs gefährden: Gewährung
 zu großer Kredite an einzelne Firmen, Hinaussenden großer
Mengen unverkaufter Waren, Kapitalbeteiligung bei ausländischen Importeuren
 und schließlich die sog, „Katastrophen-Risiken“ (Krieg, Revolution,
 Erdbeben).
Ob der Zweck der mit Unterstützung des Reichs geschaffenen Exportkreditversicherung,
 „zusätzlicher Export“, wirklich erreicht wird,
wird von Bankiers (s. H. Willink a.a. O.) bezweifelt, da viele Banken
 sich durch den Umstand, daß der Exporteur kreditversichert ist, nicht
dazu bestimmen lassen werden, höhere Kredite zu geben, als sie sie auch
sonst gegeben haben würden,
Die Handelsbilanz entwickelte sich in der letzten Zeit günstig für
Deutschland. Die deutsche Ausfuhr zeigt stetige Fortentwicklung; sie ist
in der Zeit von 1926—1929 annähernd um 3 Milliarden RM gestiegen.
Im Jahre 1929 wurde Deutschland zum zweitgrößten Exporteur der Welt.
Wichtige Aufgaben erwachsen damit den Banken. |
Zweck der vom Reich unterstützten Exportkreditversicherung soll
zerade Steigerung des volkswirtschaftlich gesunden Exportes sein;
sie kommt mithin für Exporte in Betracht, die ohne diese Mitwirkung der
Jeutschen Volkswirtschaft vermutlich verloren. gehen würden 1).

1) Das Reich ist nur Rückversicherer. Der Exporteur wendet sich an die
Versicherungsgesellschaft, die den Antrag nach Prüfung dem Exportkreditrver-549
