neu in den Verkehr gebrachten Wertpapiere schufen, Handel (Properhandel
 und Kommissionsgeschäft) mit ihnen trieben und durch Bereitstellung
 von Mitteln eine Spekulation ermöglichten. Das Kapital, das
der Börse zuströmt, sucht gewinnbringende Anlage. Banken und Bankfirmen
 bringen neu geschaffene Werte an den Markt und kaufen und vergaufen
 für eigene, wie für fremde Rechnung Effekten.
Die Technik des Gründungs- und Emissionsgeschäfbes
 ist in Bd. I S. 440 £. eingehend behandelt worden. Die Emission
bildet in sehr vielen Fällen nicht ein erstes Geschäft mit dem betreffenden
 Unternehmen, sondern hat sich aus dem bisherigen. Geschäftsverkehr
heraus entwickelt. Wie ein Debetsaldo bei einer Bank mitunter durch
Aktien- oder Obligationen-Ausgabe abgelöst wird, habe ich (S. 532) dargelegt,
 Welches Kapital ist zu beschaffen? Bei einer Anleihe: Welcher
Zinsfuß erscheint angemessen? Wie steht es mit der Tilgung, wie mit
der zu bestellenden Sicherheit? — das alles bildet den Gegenstand eingehender
 Beratungen. Anhaltspunkte erhält die Bank, neben den eigenen
Angaben des Schuldners, der zu gründenden Gesellschaft usw., insbesondere
 auch durch ihr Archiv, in dem neben Geschäftsberichten und Statuten
 Zeitungsausschnitte über Vorgänge bei einzelnen Gesellschaften,
ganzen Industrien oder Handelszweigen gesammelt sind, und aus denen
sich die Bank ein allgemeines Urteil über die zur Erörterung stehenden
Fragen bilden kann. Daneben werden noch Fragen besonderer Art zu
arwägen und Gutachten von den Sachverständigen einzuholen sein.
Es ist schon darauf hingewiesen, daß, wenn eine Bank Anleihen oder
Aktien übernimmt, d. h. diese vom Emittenten zu einem vereinbarten
Preise fest gekauft, oder wenn sie eine Gesellschaft neu gründet bzw. eine
bestehende Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft umwandelt, sie es nicht
in der Absicht tut, dauernd ihre Kapitalien darin festzulegen und Fabrikbesitzer
 usw. zu werden, sondern in der Hoffnung, möglichst bald Käufer
für die Effekten zu finden. Vor der Übernahme wird zu prüfen sein,
»b die allgemeinen bankpolitischen Grundsätze erfüllt werden, ob die
Effekten 1. sicher sind, ob 2. eine baldige Abwickelung des Geschäftes
der eine längere Festlegung der Mittel wahrscheinlich ist (Liquidität) und
&gt;»b 3. das Geschäft, evtl. auch durch weitere damit verknüpfte Transaktionen,
 einen guten Gewinn läßt.
Zum Gelingen einer Emission bedarf es zunächst einer angemessenen
Festsetzung des Emissionskurses, der der allgemeinen Marktlage und zurleich
 der Wertschätzung des Papiers Rechnung trägt. Die Grenze nach
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