oft nur noch zum Zukauf oder zur Abgabe der benötigten oder überschießenden
 Spitzenbeträge; der größte Teil der Aufträge wird in den
Büros kompensiert.
Die Banken übernehmen also gewissermaßen selbst die Funk tionen
der Börse. Der Betrag, den sie nach Abzug der Kompensationen an
die Börse bringen, läßt auf die wirkliche Lage des Geschäftes keine sicheren
 Schlüsse ziehen, Für die im Interesse der Nivellierung der Kurse
wichtige Spekulation ist dies ein Nachteil, weil ihr der Einblick in. die
Engagementsverhältnisse entzogen ist und sie bei ihren Spekulationen
mit einer unbekannten Größe, nämlich dem unübersehbaren Eingreifen
der Großbanken, rechnen müssen. Wenn die Banken, was selbstverständlich
 ihr gutes Recht ist, nur den nicht kompensierbaren Teil der ihnen
gegebenen Börsenaufträge an die Börse bringen, werden dieser Umsätze
antzogen, deren sie zur sachyemäßen Erfüllung ihrer Funktionen bedarf.
— Eine funktionskräftige Börse ist aber, auch im Staatsinteresse, eine
ınbedingte Notwendigkeit.
Durch die Kompensationen entgeht den Maklern die Courtage, entgeht
vor allem aber auch dem Staat eine erhebliche Steuereinnahme. 1922
wurde im Kapitalverkehrssteuergesetz ein Kompensationsstempel vorgesehen,
 als Ausgleich für den von der Bank nicht bezahlten, vom Kunden
aber erhobenen Händlerstempel. Diese Vorschrift, hieß es, „soll verhüten,
daß die Börsengeschäfte der Privatbankiers gegenüber solchen der Großbanken
 einen steuerlichen Nachteil erleiden, und trägt dem Umstand
Rechnung, daß die Banken ihren Kunden neben der Steuer für das Kundengeschäft
 die Steuer für Händlergeschäfte zur Last legen, auch wenn
von ihnen zur Ausführung des Auftrages ein Händlergeschäft gar nicht
abgeschlossen ist“. Trotzdem wurde im Dezember 1923 die Kompensationssteuer
 wieder aufgehoben.
Firmen, die nicht den großen Bankkonzernen angehören, fordern, aus
steuerlicher Gerechtigkeit, die Wiedereinführung des Kompensationsstempels,
 Andere gehen noch weiter und verlangen, daß der Kompensationsstempel
 so bemessen wird, daß der gesamte Kompensationsgewinn,
 also auch der Betrag der dem Kunden belasteten, von der Bank
aber nicht bezahlten Courtage weggesteuert wird. Durch diese Mehreinnahmen
 des Staates würde es möglich sein, die Steuersätze für Börsenzeschäfte
 allgemein zu senken. Für die Banken aber würde kein Anlaß
mehr bestehen, Kompensationen der Aufträge vorzunehmen. Alle Kaufund
 Verkaufsaufträge würden an die Börse kommen. und die Börse würde

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