lation Anwendung finden, da ein „Fizxen“ (Leerverkauf) per Kasse wegen
des baldigen Lieferungszwanges der Effekten nur sehr beschränkt möglich
ist. Bei den Großbanken und bei mehreren anderen Banken wird ja durch
ständige Kontrolle der Ultimo-Engagements die übereifrige Tätigkeit
mancher Depositenkassen- und Filialvorsteher mehr oder weniger eingeschränkt
 werden, bei anderen Banken aber wieder, und insbesondere auch
ei mehreren Privatfirmen, wird dem Ultimogeschäft „besondere Aufnerksamkeit
 gewidmet“, Bei persönlichen Besuchen, durch Briefe, Telehongespräche
 usw., wird auf dies oder jenes Papier hingewiesen, das
augenblicklich sehr chanecenreich ist, und so werden oft Personen zu Börsen-3spekulationen
 veranlaßt, die besser die Hände davon ließen. Andererseits
gibt es eine Anzahl Leute, die von renommierenden Freunden oder am
Stammtisch gehört haben, wie man schnell durch Börsenspekulationen
sein Vermögen verdoppeln kann, und die trotz aller Warnungen der Bankvorsteher
 usw. von ihrem Vorhaben nicht abzubringen sind.
Solange der Spekulant die Effekten, die er kauft, bar bezahlt, ist er in
seinen Entschlüssen unabhängig; er kann verkaufen, wann es ihm paßt.
Nimmt er dagegen Bankkredit in Anspruch, so wird die Bank, wenn der
Einschuß nicht mehr hinreicht und der Kunde den Aufforderungen,
Nachschuß zu geben, nicht nachkommen kann, die Effekten „bestens“
verkaufen, Die Banken müssen dies natürlich tun, um sich selbst vor
Verlusten, die ihnen durch weitere Kursrückgänge erwachsen können, zu
schützen. Ein höherer Einschuß, d. h. eine geringere Beleihung der
Effekten durch die Banken, liegt daher vor allem auch im Interesse der
Kunden, die dann besser „durchhalten“ können.
In welchen Formen die Banken für Börsentransaktionen Leihgeld zur
Verfügung stellen, und wie insbesondere sich das Reportgeschäft gestaltet,
 ist im I. Bande S. 383 ff. erörtert worden. Das Reportgeschäft —
seiner rechtlichen Natur nach, wie wir gesehen haben, eine Verbindung
von einem Kauf und Verkauf auf Zeit — ist für die Banken ein Mittel,
Gelder in flüssiger Weise anzulegen und dabei — der Reportsatz ist meist
höher als der Lombardsatz — eine höhere Verzinsung zu erzielen als beim
Wechseldiskontgeschäft.

Für die Hergabe und Kündigung der Reportgelder ist in erster Linie
aatürlich auch der Zinsnutzen maßgebend, den sie abwerfen. Die Banken
betreiben das Reportgeschäft um seiner selbst willen, d. h. sie legen einen
Teil ihrer Mittel hierin an und suchen auch Auslandsgelder zu gewinnen,

LO